Endurteil anstatt Versäumnisurteil

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Endurteil anstatt Versäumnisurteil

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
woraus ergibt sich, dass ich bei einem Streitwert von unter 600Euro bei Säumnis einer Partei statt eines Versäumnisurteils gleich das Endurteil fordern kann ?

für Anregungen wäre ich dankbar !

grüsse
dish
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das stimmt doch gar nicht.

Dem Säumigen würde doch der Einspruch genommen. Und der hängt nicht vom Streitwert ab.

Auch beim Zweiten VU kommt es nicht auf die Berufungssumme von 600 € an.

Keine Ahnung, wie das gemeint sein soll.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

ich habe das mal gelesen...ist allerdings schon etwas her und finde daher den Text nicht mehr.....vielleicht hat jemand anderes ne Idee

grüsse
dish
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

wozu ein endurtiel, wenn du ein vu hast!??!? passt doch genauso gut.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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corpusiuris
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Beitrag von corpusiuris »

Sehe das genauso wie Monalaw und schlafkatze: Die Berufungssumme hat in diesem Zusammenhang keine Relevanz. Ein VU ist ggü Endurteil doch sogar vorteilhaft, weil schon nach 2 Wochen Einspruchsfrist rechtskräftig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Außerdem IST das VU ein Endurteil!

(Zöller Rn. 10 vor § 330)
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