Besitzlage bei ZPO-Pfandrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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veltina
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Besitzlage bei ZPO-Pfandrecht

Beitrag von veltina »

Wahrscheinlich eher etwas für die Praktiker unter euch:

Der Gläubiger lässt eine schuldnerfremde Sache pfänden, die Sache verbleibt gem. 808 II ZPO beim Schuldner, mit Kuckuck drauf. Pfändungspfandrecht entsteht nach ghM nicht mangels Eigentum des Schuldners. Wird der Gläubiger trotzdem mittelbarer Besitzer?
[mE nicht, mangels Herausgabeanspruchs, aber ich finde das nicht näher diskutiert, und eJura behauptet einfach mal, dass es hierfür auf das Pfandrecht nicht ankommt... love this rep...]
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Re: Besitzlage bei ZPO-Pfandrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 27. März 2006, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
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veltina
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Re: Besitzlage bei ZPO-Pfandrecht

Beitrag von veltina »

Manolaw hat geschrieben:
Der Vollstreckungsgläubiger wird niemals mittelbarer Besitzer.
AA leider Musielak, ZPO, § 809 Rdnr. 19, ohne Nachweis einer Gegenmeinung, also gehe ich mal davon aus, das ist einhellige Ansicht. Aber halt ohne weitere Diskussion, ob das auf das Pfändungspfandrecht abstellt oder auf die Verstrickung.
Problematisch wird es halt, wenn der Pfandgläubiger Besitzschutzansprüche (incl. 1007) geltend machen will, deshalb ist das kein rein akademisches Problem. Ich petze mal den eJura-Fall:

Gläubiger lässt bei Schuldner schuldnerfremde Sache pfänden, die mit Pfandsiegel dort bleibt. Schuldner kratzt Siegel ab und vermietet Sache an einen Dritten. Gläubiger will Sache vom Dritten herausverlangen. Ansprüche?
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Gläubiger ist bei § 808 II schon mittelbarer Fremdbesitzer und zwar 2. Stufe. 1st-stufiger mittelbarer Fremdbesitzer ist der GVZ. Der Schuldner ist 3-stufiger mittelbarer Eigenbesitzer und unmittelbarer Fremdbesitzer.

Das gilt aber natürlich nur bei einem wirksamen PPR, da es, wie du schon gesagt hast, sonst am Herausgabeanspruch fehlt.
Gelöschter Nutzer

Re: Besitzlage bei ZPO-Pfandrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

veltina hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:
Der Vollstreckungsgläubiger wird niemals mittelbarer Besitzer.
AA leider Musielak
Ja, das war Quatsch. Weiß gar nicht, was ich mir dabei gedacht habe... bitte ignorieren. ::oops:
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