Verhältnis §280I zu §823

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verhältnis §280I zu §823

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

wenn der Unternehmer eine mangelhafte Sache liefert und diese beim Verbraucher sein Eigentum beschädigt, hat der Letztere Anspruch aus §280I UND §823?

Kann er sich dann aussuchen, was ihm besser gefällt? Was für einen Sinn hat es denn, wenn das Verschulden bei beiden Ansprüchen gleich ist? Muss man überhaupt beides prüfen?

Kommt die Produkthaftung auch noch dazu, wenn der Unternehmer Importeur ist? 3 Schadensersatzansprüche???

Danke für die Anregungen!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 28. März 2006, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

owei ich und zivilrecht ... aber ich probier es mal in ansätzen ...

wär das nicht ein mangelfolgeschaden, der den schadensersatz aus 280 begründen würde ?! :-k
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja, das stimmt. ist doch einer, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Verschuldensregelungen sind eben nicht gleich: Durch § 280 S.2 wird das Verschulden vermutet. Bei § 823 muss es bewiesen werden.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 28. März 2006, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

hab grad nochmal im Brox nachgeschaut ... ich könnt mir nen ast freuen ... ich liege richtig \:D/ \:D/ \:D/ AGL => 280 I
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Lieber hase ina.

Nur soviel. Wenn Du zehn Ansprüche hast, ist das doch besser, als wenn Du nur einen hast, oder?

Sollte Dir beim ersten der Beweis des Tatbestandmerkmal nichts gelingen, so vielleicht doch beim zweiten oder dritten. Im übrigen wirst Du fast immer mehrere Ansprüche habe.

Dein Sachverhalt ist zu kurz um auf eine deiner Fragen einzugehen. Der 280 ist vorstellbar. 823 (Deliktshaftung) schon schwieriger und vergiß erstmal die Produkthaftung.

@tax: ab ins Steuerrechtforum
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Re: Verhältnis §280I zu §823

Beitrag von Baron »

hase_ina hat geschrieben:Hallo,

wenn der Unternehmer eine mangelhafte Sache liefert und diese beim Verbraucher sein Eigentum beschädigt, hat der Letztere Anspruch aus §280I UND §823?

Kann er sich dann aussuchen, was ihm besser gefällt? Was für einen Sinn hat es denn, wenn das Verschulden bei beiden Ansprüchen gleich ist? Muss man überhaupt beides prüfen?

Kommt die Produkthaftung auch noch dazu, wenn der Unternehmer Importeur ist? 3 Schadensersatzansprüche???

Danke für die Anregungen!
ja. ansprüche aus 280 I UND 823 I.

der muss sich nix aussuchen, da er beide geltend machen kann.

es hat insoweit einen sinn, als die voraussetzungen (z.B. verschulden, verjährung) verschieden sind.

wenn die vss. der produkthaftung gegeben sind, dann kommt sie natürlich auch dazu.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Geil, drei Antworten auf einmal.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

dergrinch hat geschrieben: @tax: ab ins Steuerrechtforum
du musst mir auch jede gute laune verderben ! ! ! :(

ich mach ja keinen hehl draus, dass mir das Rechtsgebiet nicht so liegt ... und was machst du ... wart ab kleener ... beim treffen bekommst das noch wieder :D
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Beitrag von dergrinch »

Daniel22 hat geschrieben:Das Verschuldensregelungen sind eben nicht gleich: Durch § 280 S.2 wird das Verschulden vermutet. Bei § 823 muss es bewiesen werden.
Das hat auch keiner gesagt. Die Threadstellerin hat nur das Verschulden an sich pauschalisiert. Die Beweislastproblematiken gar nicht gesehen.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Nu pagadi. Deine Antwort ja auch richtig. Von daher Lob. ICh würde beim Steuerrecht nur Müll erzählen.
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