Notarielle Beurkundung-Widerrufsrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Notarielle Beurkundung-Widerrufsrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an die Juristenwelt,

Ich habe eine kleine Frage:
Was ist eigentlich, wenn eine Bank einen Darlehensvertrag notariell beurkunden lässt (was sie ja eigentlich gar nicht müsste) und nicht über ein Widerrufsrecht belehrt? Muss sie das denn trotz notarieller Beurkundung machen? Wenn ja, ist die Beurkundung dann nicht unwirksam, weil der Notar beurkundet hat, obwohl die Belehrung seitens der Bank fehlt?

Ich freue mich über alle hilfreichen Antworten.

Grüße Babu
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Baron
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Beitrag von Baron »

ja. sie muss es dann trotzdem machen.

warum sollte die beurkundung unwirksam sein ? die fehlende belehrung hat lediglich folgen auf die widerrufsfrist und nicht auf die wirksamkeit des vertrages an sich.
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