SE nach ProdHaftG nur wenn der Schaden höher ist als 500Euro?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

SE nach ProdHaftG nur wenn der Schaden höher ist als 500Euro?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bekommt man SE nach dem ProdHaftG nur dann, wenn der Schaden höher ist als 500Euro? Was hat es mit der Selbstbeteiligung auf sich?

Sachschäden

---> Eine Höchstgrenze für Sachschäden ist nicht vorgesehen, wohl aber eine Selbstbeteiligung des Geschädigten in Höhe von 500 Euro. Somit ist sichergestellt, dass nur wirklich gravierende Schäden durch das ProdHaftG geregelt werden. Zu berücksichtigen ist, dass der durch einen Sachschaden entgangene Gewinn oder Nutzen nicht auf Basis des ProdHaftG geltend gemacht werden kann.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Jetzt hast du dir deine Frage doch selbst beantwortet oder?
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

??? Woher stammt das?
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

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Baron
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Beitrag von Baron »

dergrinch hat geschrieben:??? Woher stammt das?
aus 12 ProdHG (oder irgendwo da in der nähe).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ProdHaftG?

EU-RiL.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

ja, steht in §11 prodhaftg. Aber was soll dann der Thread? egal
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

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