Führerscheinprüfung ohne Personalausweis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Führerscheinprüfung ohne Personalausweis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hey Leute,

Angenommen X will seine praktische Führerscheinprüfung machen; er, sein Fahrlehrer und auch der Prüfer kommen natürlich pünktlich.
Jetzt stellt X aber fest, dass er seinen Personalausweis gar nicht dabei hat. Der Prüfer untersagt ihm daraufhin die Teilnahme an der Prüfung - kein Problem, nur Ärgernis. Jedoch besteht der Prüfer auf die Zahlung der ~ 100 € Prüfungsgebühren.

Wie ist hier die Rechtslage?

Was kann der X tun? Kann er die Zahlung zurückverlangen; eigentlich wurde ja keine Leistung erbracht.
Es ist doch ein Dienstvertrag iSd § 611, oder?

Vielen Dank
mfg
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Der Fall kommt mir bekannt vor, der T(equila) hatte seinen Perso bei der schriftlichen Prüfung vergessen. Was hat er gemacht? Seine Mama angerufen und die hat den gebracht ;).

Ansonsten: siehe rote Schrift oben
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Baron
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Beitrag von Baron »

Tequila hat geschrieben:Der Fall kommt mir bekannt vor, der T(equila) hatte seinen Perso bei der schriftlichen Prüfung vergessen. Was hat er gemacht? Seine Mama angerufen und die hat den gebracht ;).

Ansonsten: siehe rote Schrift oben
ich hab sogar bei meiner examensklausur den ausweis vergessen..... dem aufsichtstypen wars aber irgendwie egal :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber eigentlich hat doch der Prüfer keine Leistung erbracht und es heißt ja: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Oder geht das über eine Art von Schadensersatz nach dem Muster: Der Prüfer hätte anstatt X einen anderen Prüfling zu dem Termin gehabt, weshalb ihm in oben beschriebenen Fall die 100 € als Schaden entstanden sind, die er gleich von X verlangt (quasi nicht als Gebühr für die Prüfung, sondern als Ersatz für den Schaden)

Danke
mfg
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

Aber eigentlich hat doch der Prüfer keine Leistung erbracht und es heißt ja: Keine Leistung ohne Gegenleistung.
wenn du steuern zahlst erhälst du auch keine leistung, ausser man möchte den Steuerbescheid als Leistung ansehen :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

NIcht alles was hinkt ist ein Vergleich. :D

Lieber Dieter500000000000000000, gehe doch mal an den Anfang der Seite und lies die rote Schrift.
Ansonsten kannst Du mehrere Wege wählen, deine Idee ist aber gar nicht schlecht.
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

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