Mindesvertraglaufzeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Mindesvertraglaufzeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn A einen Festnetzanschluß bei Firma B mit einer Laufzeit von z. B. 24 Monaten vereinbart und nach 10 Monaten aus der Wohnung zieht, ...

Frage:
... muß A die restlichen 14 Monate Mindestlaufzeit einhalten, oder kann A eine außerordentliche Kündigung geltend machen?
z.B. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
... oder gilt grundsätzlich pacta sunt servanda?
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Kann man normalerweise nicht seine Nummer mitnehmen...? Müsste mich mal schlaumachen, hab ich noch nie drüber nachgedacht...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei Arcor zB nimmt man in diesem Falle seine Nr. mit.

Geht das nicht, weil zB Arcor an dem neuen Wohnort nicht verfügbar ist, so wird der Vertrag aufgelöst.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Nummer kann man ggf. mitnehmen, aber ich denke nicht in eine andere Stadt, oder?
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Baron
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Beitrag von Baron »

@Ole : also da musst Du schon etwas konkreter werden.

welche stadt ?

welcher zeitraum ?
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Naja im Falle des §314 sollte man vlt noch Abs. 4 beachten womit man vlt. kündigen kann aber der Netzanbieter halt dann einen Schadenersatzanspruch gegen einen bekommt. Beim Abschluss eines solchen Vertrages verpflichtet sich der Kunde ja bewusst die Leistung 24 Monate lang entgegenzunehmen. Tut er dies dann nicht ist das m.E. sein Brot...
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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