Betrug?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Betrug?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der O bekommt vom T noch ca. 1000 EUR.

Der O leiht sich vom T dessen 15 Jahre altes Auto (Zeitwert 500 EUR) und fügt diesem einen leichten Kratzer zu.

Der T lässt nun einen Kostenanschlag beim D erstellen und den Schaden auf 1500 EUR beziffern. Er gibt zum einen an, dass der Wagen nur 10 Jahre alt ist und zum andern wählt er eine wesentlich teuere Reparaturmöglichkeit. Der Schaden wäre auch mit einer Reparatur in Höhe von 300 EUR zu beseitigen gewesen.

Dem O übergibt der T nun den überteuerten Kostenvoranschlag und schlägt generös vor, dass man doch einfach die 1000 EUR, die der T dem O noch schuldet gegen rechnen soll und so die Angelegenheit vergessen.

Hat sich T nun wegen Betrugs strafbar gemacht?
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veltina
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Beitrag von veltina »

Ist doch relativ einfach? Du guckst, wozu O tatsächlich verpflichtet wäre (igitt, Zivilrecht), guckst dir die Lage nach der erschwindelten Aufrechnung an, der Rest ist Wertungsfrage. mE 263 minus. Aber das klingt so verdammt nach HA-Sachverhalt...
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

veltina hat geschrieben:Ist doch relativ einfach? Du guckst, wozu O tatsächlich verpflichtet wäre (igitt, Zivilrecht), guckst dir die Lage nach der erschwindelten Aufrechnung an, der Rest ist Wertungsfrage. mE 263 minus. Aber das klingt so verdammt nach HA-Sachverhalt...
Vorab es ist keine HA.

Zivilrechtlich ist es relativ klar, T schuldet O 1000 EUR. O schuldet T die Wiederherstellung des Wagens (max 300 EUR).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehmen wir ein anderes Beispiel

T vermietet dem O sein 8 Jahre altes Auto. O fährt damit 1 Jahr herum.
Bei Rückgabe moniert T, dass die Reifen total abgefahren sein und eine Macke in der Felge wäre.

T lässt einen Kostenvoranschlag für nagelneue Reifen und Felgen machen. Er präsentiert dem O diese Rechnung in Höhe von 1500 EUR und meint män könne dies ja mit der Kaution in Höhe von 1000 EUR verrechnen.

Neben der Tatsache, dass kein Abzug NEu für Alt vorgenommen wurde, ist natürlich auch nicht der normale Verschleiß berechnet worden.

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veltina
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Beitrag von veltina »

Du subsumierst nicht gern selbst, oder?

Täuschung + (über Höhe der Forderung)
Vermögensverfügung + (wenigstens vorübergehender Verzicht auf Geltendmachung der Gegenforderung des Opfers - soweit sie die tatsächlich bestehende Forderung übersteigt, ist sie ja auch durch die Aufrechnung nicht erloschen; spätere Geltendmachung ist wegen der "Nachweise", die Täter hat, zumindest erschwert --> mindestens schadensgleiche Vermögensgefährdung)
Vermögensschaden + (keine Kompensation des durch die Vermögensverfügung erlittenen Nachteils)

Insofern nehme ich mein über den Daumen gepeiltes 263 minus zurück und ersetze es durch ein 263+
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