Wie ist denn eine Bankangestellte zu klassifizieren, die einen Scheck entgegennimmt und auszahlt?! Ist sie Vertreterin der Bank, ähnlich einer Verkäuferin in einem Laden die an der Kasse sitzt?!
Was meint ihr?!
Klassifizierung einer Bankangestellten?!
Moderator: Verwaltung
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Klassifizierung einer Bankangestellten?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Vertreter mit gebundener Marschrichtung spielt eigentlich auch eher im Strafrecht für die Untreue eine Rolle.
Zur Bankangestellten.
Hier liegt keine vergleichbare Situation mit § 56 HGB vor.
Ich würde sie eher unter § 54 I HGB subsumieren bei der Handlungsvollmacht. Diese kann sich auf Art oder Umfang der Geschäfte beschränken und passt damit eindeutig besser.
Zur Bankangestellten.
Hier liegt keine vergleichbare Situation mit § 56 HGB vor.
Ich würde sie eher unter § 54 I HGB subsumieren bei der Handlungsvollmacht. Diese kann sich auf Art oder Umfang der Geschäfte beschränken und passt damit eindeutig besser.