Klassifizierung einer Bankangestellten?!

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Manosfighter
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1899
Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 00:43
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Klassifizierung einer Bankangestellten?!

Beitrag von Manosfighter »

Wie ist denn eine Bankangestellte zu klassifizieren, die einen Scheck entgegennimmt und auszahlt?! Ist sie Vertreterin der Bank, ähnlich einer Verkäuferin in einem Laden die an der Kasse sitzt?!
Was meint ihr?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da es eine "niedere Angestellte" ist, die am Schalter sitzt und keine "hohe" (Wertpapierberaterin/ Kreditgeschäft) ist sie von der Stellung her gleich einer Verkäuferin im Laden an der Kasse.
tom1980
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 936
Registriert: Samstag 21. August 2004, 12:50

Beitrag von tom1980 »

Das nennt man auch "Vertreter mit gebundener Marschrichtung." ! Hier hat der Vertreter nur noch ein sehr geringes Maß an Entschließungsfreiheit, bleibt aber Vertreter...
Benutzeravatar
Manosfighter
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1899
Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 00:43
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Manosfighter »

ahe von dieser Marschrichtungsgruppe hatte ich ja noch nie etwas gehört... Danke ersteinmal!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vertreter mit gebundener Marschrichtung spielt eigentlich auch eher im Strafrecht für die Untreue eine Rolle.

Zur Bankangestellten.

Hier liegt keine vergleichbare Situation mit § 56 HGB vor.

Ich würde sie eher unter § 54 I HGB subsumieren bei der Handlungsvollmacht. Diese kann sich auf Art oder Umfang der Geschäfte beschränken und passt damit eindeutig besser.
Antworten