Untauglicher Versuch?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Untauglicher Versuch?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe mal wieder ein kleines Problem:
A droht dem B und versucht sie dadurch zu einer Handlung zu nötigen. (§ 253, 22 StGB) Bei dem Nötigungsmittel handelt es sich nicht um ein empfindliches Übel.
Mein Problem: Sollte ich den untauglichen Versuch ansprechen? Es handelt sich jetzt um keinen Fall, in dem es evident ist, dass es sich gerade um kein taugliches Tatmittel handelt. Vielmehr wäre es schwer zu begründen warum es das gerade nicht ist.
Wie wirkt es sich denn aus, dass A gedacht hat, er könne den B mit diesem Mittel im Sinne seines Täterverlangens motivieren? Er hätte dann Vorsatz bzgl. des evt. (!) untauglichen Tatmittels. Sonst noch irgendwas?
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