Erbrecht: Einrede

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Erbrecht: Einrede

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gibt es im Erbrecht Einreden?

Angenommen, der Opa O hat ein Testament gemacht, in dem er seinen Saufkumpanen S als Erben einsetzt. Das Testament wird aber erst nicht gefunden, sondern die Frau des O, F, bekommt einen Erbschein.
Zum Nachlass gehört ein Haus, dessen Dach einsturzgefährdet ist. Deshalb lässt die F, natürlich in dem Glauben, es wäre nun ihr Haus, das Dach reparieren.
Als der wahre Erbe S auftaucht, will er das Erbe antreten und verlangt von F das Häuschen.

Nun frag ich mich: Zum einen hatte sie ja die notwendigen Ausgaben für das Dach (-> Nachlassverwaltung) und andererseits steht ihr ja auch noch ihr Pflichtteil zu (allerdings ja nur in Geld). Hat sie trotzdem das Recht, das Haus solange zurückzubehalten/ nicht herauszugeben, bis S ihr das Geld gibt, das ihr zusteht? 320 Zug um Zug? Andere Ideen? Wie macht man das?
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

schau mal in den palandt die kommentierung zu 2022, 4. zurückbehaltungsrecht nur wegen verwendungen, aber nicht wegen des pflichtteilsanspruchs, aA denkbar.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

2022! Danke für den Tipp! Werd ich machen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sorry, wenn ich nochmal nachfrag...woher hast Du das mit dem Pflichtteilsanspruch? Auch aus der Kommentierung zu 2022? Da find ich nämlich nur was wegen der Verwendungen (das ist mir jetzt klar). Hab im MüKo geschaut und der ist ja eigentlich ausführlicher als der Blalandt.

Danke!
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

obige fundstelle im palandt mit verweis auf BGH 120, 96; KG OLGZ 74, 17, Düss FamRZ 92, 600, teilw. aA Staud/Gursky 2018, 29.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Perfekt! :-) Merci!
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