Gibt es im Erbrecht Einreden?
Angenommen, der Opa O hat ein Testament gemacht, in dem er seinen Saufkumpanen S als Erben einsetzt. Das Testament wird aber erst nicht gefunden, sondern die Frau des O, F, bekommt einen Erbschein.
Zum Nachlass gehört ein Haus, dessen Dach einsturzgefährdet ist. Deshalb lässt die F, natürlich in dem Glauben, es wäre nun ihr Haus, das Dach reparieren.
Als der wahre Erbe S auftaucht, will er das Erbe antreten und verlangt von F das Häuschen.
Nun frag ich mich: Zum einen hatte sie ja die notwendigen Ausgaben für das Dach (-> Nachlassverwaltung) und andererseits steht ihr ja auch noch ihr Pflichtteil zu (allerdings ja nur in Geld). Hat sie trotzdem das Recht, das Haus solange zurückzubehalten/ nicht herauszugeben, bis S ihr das Geld gibt, das ihr zusteht? 320 Zug um Zug? Andere Ideen? Wie macht man das?
Erbrecht: Einrede
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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schau mal in den palandt die kommentierung zu 2022, 4. zurückbehaltungsrecht nur wegen verwendungen, aber nicht wegen des pflichtteilsanspruchs, aA denkbar.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
- schlafkatze
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