Hallo!
Habe mal eine Frage! Einer Freundin von mir ist es passiert, dass sie in der Examensklausur einen Antrag gestellt hat und bei den Zinsen den Zusatz "über dem Basiszinsatz" vergessen hat!
Kann mir jemand sagen, wer schwer dieser Fehler wiegt!? Ich würde sie gerne etwas aufmuntern!
Gruß
Tanja
Zinsen
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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sie wird deswegen durchfallen. quatsch. der tenor ist zwar die visitenkarte deiner klausur, aber da kann man schlimmere fehler machen ..
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
- schlafkatze
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ich hab in meiner letzten klausur den tenor komplett verhauen (übungsklausur): 344 zpo vergessen, kosten und vv komplett falsch. es waren trotzdem 8 punkte.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
Ich würde mal sagen, ein vergeigter Tenor ist schlimmer als ein "falscher" Klageantrag. Denn die Klage kann man immer noch erweitern, schlimmstenfalls sogar noch einen 2. Prozess führen (auch bei der irrtümlicherweise erhobenen verdeckten Teilklage). Aber wenn der Tenor nicht vollstreckbar ist, brockt man den Parteien ganz schön was ein.
- bilguer
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