"X hat den objektiven Tatbestand verwirklicht"
Moderator: Verwaltung
"X hat den objektiven Tatbestand verwirklicht"
Ich schreib gerade an meiner HA für Vorgerückte (auch wenn meine Fragen hier nicht unbedingt diesen Schluss zulassen ) Jedenfalls überlege ich, ob ich schreiben soll "X hat den objektiven Tatbestand verwirklicht" etc. Ich weiß, dass mir das in der 1. HA angestrichen worden ist, dass ich das weggelassen habe. Also: X müsste den objektiven TB verwirklicht haben. blablabla Folglich hat X den obj. TB verwirklicht. Ferner müsste er den subj. TB verwirklicht haben. blablabla Mithin hat er den subj. TB verwirklicht. Das erwartet doch niemand in einer Fortgeschrittenenübung mehr von mir, oder?
- Bonnvoyage
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Nein, das erwartet keiner mehr (so zumindest meine Erfahrung). Das gilt natürlich nur, wenn es in keinstem Falle streitig ist, ob der obj. Tatbestand verwirklich ist.
Du musst immer ein wenig abwägen, welches Delikt noch angesprochen werden könnte, z.B. weil es zwar verwirklicht ist, aber später in den Konkurrenzen zurücktritt, und welches Delikt eigentlich total am Fall vorbeigeht.
Viel Erfolg
Du musst immer ein wenig abwägen, welches Delikt noch angesprochen werden könnte, z.B. weil es zwar verwirklicht ist, aber später in den Konkurrenzen zurücktritt, und welches Delikt eigentlich total am Fall vorbeigeht.
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Zuletzt geändert von Bonnvoyage am Sonntag 9. April 2006, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Was mir dabei noch einfällt, falls Du das mit dem "objektiven Tatbestand" wörtlich so schreiben möchtest (ich lese das jedenfalls häufig in Arbeiten): Ich finde diese Obersätze immer etwas unglücklich, weil sie überflüssig und sprachlich unschön sind. Wieso bezieht man sich nicht auf die jeweils zu prüfenden Tatbestandsmerkmale und fängt einfach mit dem ersten an bzw. bildet in eindeutigen Fällen einen Satz, der alle Merkmale abbildet? Ist aber keine Frage von richtig oder falsch, sondern eine Frage des Geschmacks.