Hallo
ich habe mal eine frage:
a stiftet den b zur brandstiftung an seinem (a's)haus an weil a die Versicherungssumme kassieren möchte.b soll auch einen anteil bekommen.die versicherung zahlt aber nicht.
hier ist a doch wegen § 263I,III Nr 5,12I,23 strafbar, und b wegen beihilfe dazu, oder?
wie sieht es aber mit § 265 aus?
bezüglich a, da er das haus ja selbst nicht angezündet hat?
wie löse ich das hier?
ist b dann wegen §265 strafbar?
Danke
versicherungsmißbrauch, beihilfe??
Moderator: Verwaltung
Richtig, A ist strafbar wegen versuchtem 263 I, III Nr. 5 und B wegen Beihilfe hierzu.
Außerdem hat B 265 verwirklicht und A Anstiftung des B zu 265. Beides tritt jedoch jeweils aufgrund der Strafbarkeit wegen 263 (wenn auch nur wegen Versuchs bzw. Teilnahme) wegen der formellen Subsidiaritätsklausel zurück.
Außerdem hat B 265 verwirklicht und A Anstiftung des B zu 265. Beides tritt jedoch jeweils aufgrund der Strafbarkeit wegen 263 (wenn auch nur wegen Versuchs bzw. Teilnahme) wegen der formellen Subsidiaritätsklausel zurück.