Verkehrsunfall: Haftungsschaden bei SiÜ und Gesamtschuldnerschaft?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Juramoppel
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Verkehrsunfall: Haftungsschaden bei SiÜ und Gesamtschuldnerschaft?

Beitrag von Juramoppel »

Eine Freundin fragte mich, was ich von folgendem Fall halte. Sie bereitet sich gerade auf das Examen vor. Irgendwie komme ich nicht damit zurecht (schäme mich). Was haltet ihr davon??

A ist Halter eines Pkw. Dieser hat den Pkw jedoch finanzieren lassen von einer Bank und als Sicherheit für das Darlehen den Pkw der Bank übereignet. Mit vollständiger Zahlung der Finanzierungsraten sollte das Eigentum wieder an den A gehen.
A gibt den Wagen seiner Tochter zum Fahren. B, eine Freundin der Tochter, verursacht mit dem Pkw einen Unfall.
Unfallbeteiligter war auch der C. Das Verschulden für den Unfall liegt (hauptsächlich – Quote 75 %) bei B. Der Wagen ist schrott (kein Restwert).
Der A hat jedoch noch 20 Raten an die Bank zu zahlen (hat erst 5 gezahlt).

Der A möchte nun die B für die restlichen Raten in Anspruch nehmen. Geht das?

ME: Als Rechtsgut dürfte das AnwartschaftsR des A verletzt sein. Fraglich ist, ob ein Schaden zu bejahen ist. A ist ja nicht Eigentümer. Evtl. kommt als Schaden ein Haftungsschaden in Betracht, falls der A der Bank haften würde. Dies ist wohl beim Leasing so. Ist das auch bei einer Sicherungsübereignung der Fall? ME liegt es daran, was im SicherungsV steht, oder?
Sind B, C und die Vers. des C Gesamtschuldner?
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