hallo,
ich habe mal eine frage.
a will sich bei b geld leihen.b schreibt auf den schuldschein jedoch nicht 100 sondern tausend euro.
als a das bemerkt klaut er den schein und übermalt eine null, kopiert den schein und legt ihn wieder zurück
wonach hat a sich strafbar gemacht( nur bezüglich der urkundenfälschung)?
gibt es vielleicht brauchbare aufsätze mit genau dieser problematik, des kopierens und verfälschens von urkunden?
danke
urkundenfälschung
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- bilguer
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Re: urkundenfälschung
Das sieht mir nach einer panischen Hausarbeiten-Schreiberin aus. Abgabetermin 24.04. (http://www.jura.uni-mainz.de/~hettinger/Materialien.html (Verwaister Link automatisch entfernt)).katjaa hat geschrieben:hallo,
ich habe mal eine frage.
a will sich bei b geld leihen.b schreibt auf den schuldschein jedoch nicht 100 sondern tausend euro.
als a das bemerkt klaut er den schein und übermalt eine null, kopiert den schein und legt ihn wieder zurück
wonach hat a sich strafbar gemacht( nur bezüglich der urkundenfälschung)?
gibt es vielleicht brauchbare aufsätze mit genau dieser problematik, des kopierens und verfälschens von urkunden?
danke
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