Zahlungsanspruch = ?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zahlungsanspruch = ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi zusammen,

ich hätte da mal ne Frage.

Was ist eigentlich ein Zahlungsanspruch?
Ich mein ich kenn schon den Zahlunsgasnpruch aus Kaufvertrag aber was ist sonst noch ein Zahlungsanspruch.
Ist z.B. Wertersatz auch ein Zahlungsanspruch?
Oder wie ist es mit Schadensersatz. Es heißt ja schließlich Zahlung von Schadensersatz.

Gruß

Maggie
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Immer wenn`s Geld als Zahlungsmittel (also keine Sammlermünzen) gibt, ist es ein Zahlungsanspruch.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

D.h. Schadensersatzansprüche sind auch Zahlungsansprüche?

Falls jetzt irgendwo steht "welche Zahlungsansprüche hat XYZ", dann sind damit auch SEA gemeint?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nur, wenn der SE-Anspruch auf Geld geht. Das muss ja nicht zwangsläufig so sein. Der gesetzliche Normalfall sieht vielmehr Naturalrestitution, § 249, vor.
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Der Begriff "Zahlungsanspruch" steht abstrakt für eine Rechtsfolge, die auf den Ausgleich in Geld gerichtet ist. Der Begriff ist nicht an einen bestimmten Anspruch gebunden. So kann sich der Zahlungsanspruch auch aus verschiedenen Ansprüchen zusammensetzen.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die Antworten. Jetzt seh ich das schon viel klarer
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