Präklusion § 767 III ZPO

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Präklusion § 767 III ZPO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle,

ich habe nur eine kleine Verständnisfrage:

Muss ich bei einer Vollstreckungsabwehrklage die Präklusion gem. § 767 III ZPO nur dann prüfen, wenn der Kläger bereits eine zweite Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat? Falls dem nicht so ist, muss ich dann nur die Präklusion nach § 767 II ZPO prüfen?

Vielen lieben Dank im voraus:-)
c.i.c.
Gelöschter Nutzer

Re: Präklusion § 767 III ZPO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

c.i.c. hat geschrieben:Hallo an alle,

ich habe nur eine kleine Verständnisfrage:

Muss ich bei einer Vollstreckungsabwehrklage die Präklusion gem. § 767 III ZPO nur dann prüfen, wenn der Kläger bereits eine zweite Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat? Falls dem nicht so ist, muss ich dann nur die Präklusion nach § 767 II ZPO prüfen?
Jup, völlig richtig. § 767 III gilt bei der wiederholten Vollstreckungsabwehrklage.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich beruhigt:-)

Schöne Ostern
c.i.c.
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