Hallo an alle,
ich habe nur eine kleine Verständnisfrage:
Muss ich bei einer Vollstreckungsabwehrklage die Präklusion gem. § 767 III ZPO nur dann prüfen, wenn der Kläger bereits eine zweite Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat? Falls dem nicht so ist, muss ich dann nur die Präklusion nach § 767 II ZPO prüfen?
Vielen lieben Dank im voraus:-)
c.i.c.
Präklusion § 767 III ZPO
Moderator: Verwaltung
Re: Präklusion § 767 III ZPO
Jup, völlig richtig. § 767 III gilt bei der wiederholten Vollstreckungsabwehrklage.c.i.c. hat geschrieben:Hallo an alle,
ich habe nur eine kleine Verständnisfrage:
Muss ich bei einer Vollstreckungsabwehrklage die Präklusion gem. § 767 III ZPO nur dann prüfen, wenn der Kläger bereits eine zweite Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat? Falls dem nicht so ist, muss ich dann nur die Präklusion nach § 767 II ZPO prüfen?