2 Wochenfrist Verteidigungsbereitschaft

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

2 Wochenfrist Verteidigungsbereitschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

K klagt gegen B. Gericht ordnet das schriftliche Vorverfahren an und trägt dem B auf innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsbereitschaft u. innerhalb weiterer 2 Wochen entsprechende Einwendungen vorzutragen.

B verpennt zunächst die 2 Wochenfrist hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft. Bevor aber das Gericht das beantragte VU erlässt, trägt B nun seine Verteidigungsbereitschaft und entsprechende Einwendungen vor.

Ein VU darf ja nun nicht mehr erlassen werden. Ist aber B hinsichtlich der vorgetragenen Einwendungen nicht präkludiert, da er die 2 Wochenfrist hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft nicht eingehalten hat?
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