A will den B umbringen. Der B ist bereits an einem Herzschlag gestorben. Der A weisst aber davon nichts und sticht auf den B ein.
Bei Pruefung des Versuchs muss ich die Tatbestandsmerkmale wie "Heimtuecke" in dem Tatentschluss pruefen. Frage ist: handelt es sich um die objektive oder die subjektove Heimtuecke?! Objektiv liegt hier die Heimtuecke nicht vor, da eine Leiche nicht arg- und wehrlos sein kann. Der A stellt sich aber vor, dass der B schlaeft. Ein Schlafender nimmt seine Arglosigkeit und Wehrlosigkeit mit in Schlaf. Liegt also die Heimtuecke vor oder nicht?!
Ist diese Handlung heimtueckisch oder nicht?!
Moderator: Verwaltung
Re: Ist diese Handlung heimtueckisch oder nicht?!
Beim Tatentschluss geht es um die Vorstellung des Täters. Also würde ich in diesem Fall die Heimtücke bejahen.lukaszh44 hat geschrieben:A will den B umbringen. Der B ist bereits an einem Herzschlag gestorben. Der A weisst aber davon nichts und sticht auf den B ein.
Bei Pruefung des Versuchs muss ich die Tatbestandsmerkmale wie "Heimtuecke" in dem Tatentschluss pruefen. Frage ist: handelt es sich um die objektive oder die subjektove Heimtuecke?! Objektiv liegt hier die Heimtuecke nicht vor, da eine Leiche nicht arg- und wehrlos sein kann. Der A stellt sich aber vor, dass der B schlaeft. Ein Schlafender nimmt seine Arglosigkeit und Wehrlosigkeit mit in Schlaf. Liegt also die Heimtuecke vor oder nicht?!