Ist diese Handlung heimtueckisch oder nicht?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Ist diese Handlung heimtueckisch oder nicht?!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A will den B umbringen. Der B ist bereits an einem Herzschlag gestorben. Der A weisst aber davon nichts und sticht auf den B ein.
Bei Pruefung des Versuchs muss ich die Tatbestandsmerkmale wie "Heimtuecke" in dem Tatentschluss pruefen. Frage ist: handelt es sich um die objektive oder die subjektove Heimtuecke?! Objektiv liegt hier die Heimtuecke nicht vor, da eine Leiche nicht arg- und wehrlos sein kann. Der A stellt sich aber vor, dass der B schlaeft. Ein Schlafender nimmt seine Arglosigkeit und Wehrlosigkeit mit in Schlaf. Liegt also die Heimtuecke vor oder nicht?!
Gelöschter Nutzer

Re: Ist diese Handlung heimtueckisch oder nicht?!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

lukaszh44 hat geschrieben:A will den B umbringen. Der B ist bereits an einem Herzschlag gestorben. Der A weisst aber davon nichts und sticht auf den B ein.
Bei Pruefung des Versuchs muss ich die Tatbestandsmerkmale wie "Heimtuecke" in dem Tatentschluss pruefen. Frage ist: handelt es sich um die objektive oder die subjektove Heimtuecke?! Objektiv liegt hier die Heimtuecke nicht vor, da eine Leiche nicht arg- und wehrlos sein kann. Der A stellt sich aber vor, dass der B schlaeft. Ein Schlafender nimmt seine Arglosigkeit und Wehrlosigkeit mit in Schlaf. Liegt also die Heimtuecke vor oder nicht?!
Beim Tatentschluss geht es um die Vorstellung des Täters. Also würde ich in diesem Fall die Heimtücke bejahen.
Antworten