Hallo Leute !
Hab in Hessen 1. StEx gemacht und sehe mich nun nach einem Bundesland für das Referendariat um. Mir ist dabei aufgefallen, dass die in Baden Würrtemberg in ihrer Juristenausbildungsordnung tatsächlich geregelt haben, dass die Zulassung zum Ref u. a. dann zu versagen ist, wenn seit der Ablegung der 1. Staatsprüfung mehr als 4 Jahre vergangen sind.
Im Hessischen JAG dagegen ist nichts über eine Frist erwähnt. Wie sieht das in den Bundesländern aus in denen ihr eurer Ref macht ? Gibt es da auch zeitliche Begrenzungen ?
Danke für eure Antworten.....
Fristen nach dem 1. StEx für das Referendariat ?
Moderator: Verwaltung