Danke für die weiteren Antworten.
Zusatzfrage: Die Belehrung über das Angehörigenzeugnisverweigerungsrecht muss ja protokolliert werden.
Muss auch die Frage und die Antwort darauf ins Protokoll?
Bsp.: "Auf Nachfrage teilt die Zeugin mit, dass sie mit dem Angeklagten nicht verlobt ist."
Verlobung und Zeugnisverweigerungsrecht, muss Gericht nachfragen?
Moderator: Verwaltung
- bilguer
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Ich muss ehrlich sagen, dass ich schon bei vielen Strafverhandlungen dabei war, aber keiner der Richter explizit nach einem Verlöbnis gefragt hat. Höchsten, ob man verwandt oder verschwägert ist.
und nun ist ja durchaus nicht bei allen Zeugen klar, ob diese nicht doch eventuell etwas mit dem Angeklagten haben.
und nun ist ja durchaus nicht bei allen Zeugen klar, ob diese nicht doch eventuell etwas mit dem Angeklagten haben.
Ich vermute, dass mit der Frage "verwandt oder verschwägert" i.d.R. - technisch unkorrekt - auch "verheiratet oder verlobt" gemeint ist. Ich nehme auch an, dass der/die Zeuge/Zeugin das i.d.R. so verstehen und entsprechend antworten wird.
Die Pflicht, auch nach Ehe bzw. Verlöbnis zu fragen, ergibt sich m.E. daraus, dass das Gericht die betreffenden Personen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehren muss. Diese Pflicht kann nur erfüllen, wer sich über die Tatsachen informiert, die das ZVR begründen würden.
Die Pflicht, auch nach Ehe bzw. Verlöbnis zu fragen, ergibt sich m.E. daraus, dass das Gericht die betreffenden Personen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehren muss. Diese Pflicht kann nur erfüllen, wer sich über die Tatsachen informiert, die das ZVR begründen würden.
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Hmm, diese Frage stell ich mir eben auch. Kann man tatsächlich davon ausgehen, dass ein Zeuge auf die Frage ob er mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist, dann tatsächlich auch eine Verlobung darunter versteht...?!
Ich geh davon aus, dass die meisten wissen, dass sie als Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus Verlöbnis scheint mir bei juristischen Laien eher unbekannt zu sein...
Ich geh davon aus, dass die meisten wissen, dass sie als Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus Verlöbnis scheint mir bei juristischen Laien eher unbekannt zu sein...
- bilguer
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