Station beim Strafgericht

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Gibt es auch Leute, die meinen, eine Gerichtsstation sei ggf. relevanter für's Examen? Sind die hier schon genannten Strafurteilklausuren häufig? Oder habe ich, was die Examenstaktik (habe ich bisher noch nie angewandt) angeht, mit der StA auf das sicherere Pferd gesetzt?
Sicher ist gar nichts.

Allerdings geht der Trend wohl dahin, dass die Urteilsklausur den dritten Platz hinter StA-AbschlussVfg. und Revision einnimmt.
Culpa
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Beitrag von Culpa »

În Berlin/ Brandenburg wird wohl gar keine Strafurteilsklausur mehr geschrieben, soweit ich das mitbekommen habe.
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Ich glaube, es spielt für das Examen keine große Rolle, wo man die Station abgeleistet hat. Wer gelernt hat, ein Urteil zu schreiben, hat auch mit einer Anklageschrift keine Schwierigkeiten, weil beide ja das gleiche enthalten, nur eben etwas anders aufgebaut. Ich habe jedenfalls meine Station beim LG gemacht und war sehr zufrieden damit. Und aufs Examen hat es sich auch nicht negativ ausgewirkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte meine Entscheidung ja schon getroffen und freue mich, weitgehend bestätigt worden zu sein. Insbesondere scheint ja die StA Station spannender zu sein, als ich das befürchtet hatte (deshalb eigentlich das Interesse am LG - ich weiß, das hört sich etwas nerdig an ...). Bzgl. des WM Dilemmas muss ich wohl leider hoffen.

Ach ja, falls jemand ne tolle Wohnung in der Hansestadt frei hat, bitte ich um pn.
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Giorgio
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Beitrag von Giorgio »

schlafkatze hat geschrieben:sta war SUPER! ich geh da nochmal hin in der wahlstation.
:-)))
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Volki
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Beitrag von Volki »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Ich fange im Juni an und wie jeder weiß gibt es da ja auch eine nicht ganz kleine Sportveranstaltung, u.a. an meinem dann-Wohnort. Ich gehöre bei WM's zu denjenigen, die wirklich jedes Spiel gucken müssen (!), sonst habe ich das Gefühl, etwas zu verpassen. Ein Dilemma, wie ich fürchte (es sei denn der Ausbilder ist ähnlich drauf wie ich und ich schätze mal ganz viele andere Leute).
Sollte doch das Problem nicht sein. Der gemeine Staatsanwalt scheut Arbeit an Nachmittagsstunden wie der Russe das Mineralwasser. Und da der Bewerb dieses Jahr ausnahmsweise mal ohne Zeitverschiebungsterror abläuft, solltest Du in der Regel pünktlich vor der Leinwand sein können.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@SpvGG Jung und Schück Rul

Also, was den Zeitaufwand angeht, sollte es grds. möglich sein alle Spiele komplett zu gucken - allerdings gab es jetzt im April Termin eine Pflicht AG welche Nachmittags (ab 15 Uhr ca. 3-4 Stunden) angesetzt war ... und da ich glaube, dass die Spiele Nachmittags stattfinden, könnte diese Konstellation schwierig werden.

Ansonsten geht die AG knappe 2 Wochen oder 1 1/2 pro Tag ca 4 Stunden.

Und was die Examensrelevanz von Urteilen angeht, wurde uns gesagt, dass Urteile NIE dran kommen, sondern nur Anklagen. Neu sollen allerdings Revisionsklausuren sein, für die Kentnisse von Urteilsschreiben wohl nict von Nachteil sind...

Ich selbst bin beim Strafrichter, finde es ultra langweilig und würde jedem die StA empfehlen.

@raskolnikov

Was Urteile mit Anklagen zu tun haben sollen, ist mir wirklich ein Rätsel!!! Kann eigentlich nichts erkennen, was man von einem für das andere gebrauchen kann... :-k
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

@ Reni:

Eine Anklageschrift besteht aus aus Sachverhaltsschilderung, rechtlicher Würdigung, Beweismittelbezeichnung und dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen.
Ein Strafurteil besteht aus den persönlichen Verhältnissen (entspricht dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen), den Sachverhaltsschilderung (nur etwas ausführlicher als in der Anklageschrift), der Beweiswürdigung entspricht auch wieder dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen), der rechtlichen Würdigung (wie in der Anklageschrift) und zusätzlich noch aus der Strafzumessung.
Wo liegt bitte das Problem, eine Anklageschrift zu schreiben, wenn man gelernt hat, ein Urteil zu schreiben? Beide enthalten fast die gleichen Bestandteile, sind nur anders aufgebaut. Ich sehe da eigentlich keine großen Unterschiede.
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

Edit: Hat sich erledigt
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Beide enthalten fast die gleichen Bestandteile, sind nur anders aufgebaut. Ich sehe da eigentlich keine großen Unterschiede.
Genau das ist das Problem: Der Aufbau einer Anklage im abstrakten Teil ist schon nicht ohne - und vergleichbares im Urteil gibt es nun wirklich nicht.

Vielleicht gibt es aber auch da Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. In Hamburg jedenfalls wird der abstrakte und konkrete Anklagesatz auch nur als Anklagesatz geschrieben. Bei mehreren Beteiligten in unterschiedlicher Beteiligungsform und mehreren verwirklichten Delikten kann da schon ganz schön Chaos herrschen.

Im Urteil hingegen schildert man ganz einfach gemütlich den Sachverhalt in mehreren Sätzen und wenn man will schön ausführlich. Das ist in der Anklage innerhalb eines geschachtelten Satzes, der durchaus über mehrere Seiten gehen kann, nicht wirklich von Vorteil, so dass alles schön komprimiert und verständlich gequetscht werden muss.
Für mich ist da schon ein riesen Unterschied!
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