[Frage] Ebay. 2 Jahre EU-Garantie.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Baron
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[Frage] Ebay. 2 Jahre EU-Garantie.

Beitrag von Baron »

Abend,


habe gerade was nettes gefunden :
http://cgi.ebay.de/STUNT-INLINER-maui-sons-PUR-FREERACER-agressive-ALU_W0QQitemZ8783148047QQcategoryZ66047QQrdZ1QQcmdZViewItem (Verwaister Link automatisch entfernt)


abgesehen davon, dass die skates scheisse sind, sind mir noch drei nette sachen aufgefallen (achja....... die meisten werden wohl wissen, dass ich da keine rechtsberatung will :) ).

1.
- NEUWARE * mit 2-Jahres-EU-Garantie * NEUWARE -
Selbstverständlich beinhaltet unser Angebot eine volle 2-Jahres Euro-Garantie !
Alle unsere Artikel unterliegen der gesetzlich zuzusichernden Garantie.
das mit der gesetzlichen eu-garantie finde ich schon sehr witzig (vor allem auch, weil es von einem händler kommt) :)

aber meint ihr, da kann man als verbraucher tatsächlich auf seiner GARANTIE beharren oder nicht ?


2.
Sollten die Inliner widererwartend doch nicht passen, tauschen wir selbstverständlich zum Versandselbstkostenpreis um. (siehe auch AGBs)
das da finde ich auch schon sehr grenzwertig. zwar wird weiter unten auf das
Insbesondere wird auf das hinterlegte, gesetzliche Widerrufsrecht und auf das aktuelle zum Zeitpunkt des Kaufes geltende Fernabgabegesetz hingewiesen
allerdings ist es schon sehr dreist zu sagen, dass man für das umtauschen die versandkosten tragen muss, obwohl man ja eigentlich ein widerrufsrecht hat, bei dem man nix zahlen muss.


3.
Insbesondere wird auf das hinterlegte, gesetzliche Widerrufsrecht und auf das aktuelle zum Zeitpunkt des Kaufes geltende Fernabgabegesetz hingewiesen
was meint der mit dem "hinterlegten" widerrufsrecht" ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ob man wohl das FernABGABEgesetz auch hinterlegen kann...?
Fragen über Fragen. Da hilft nur ein EU-Anwalt.
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Baron
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Beitrag von Baron »

alex011 hat geschrieben:Ob man wohl das FernABGABEgesetz auch hinterlegen kann...?
Fragen über Fragen. Da hilft nur ein EU-Anwalt.
ja stimmt.... das ist mir auch aufgefallen. habs nur vergessen zu erwähnen :)
Gelöschter Nutzer

Re: [Frage] Ebay. 2 Jahre EU-Garantie.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Baron von Igidor hat geschrieben: aber meint ihr, da kann man als verbraucher tatsächlich auf seiner GARANTIE beharren oder nicht ?
was soll denn Inhalt der Garantie sein? Etwa das hier:
Sollten die Inliner widererwartend doch nicht passen, tauschen wir selbstverständlich zum Versandselbstkostenpreis um. (siehe auch AGBs)
Mit Fernabgabegesetz meint er wohl nach richtiger Auslegung die Ebaykosten. Über das Internet besteht eine Telekommunikations- und damit Fernverbindung. Die Abgabe sind die Kosten für Ebay ganz klar.

Dass das Widerrufsrecht hinterlegt ist, ist eine ziemlich miese Tour. Denn durch die Hinterlegung erlischt das Schuldverhältnis nach den §§ 372 ff. (insbes. § 378) so dass bei Ausübung des Widerrufsrecht kein widerrufsrechtlicher Rückgewähranspruch besteht und im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung dem Händler dann die Einrede der Entreicherung zusteht. Ganz miese Tour, der scheint sich wirklich auszukennen. :D
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

baron: mir san in bayern, da gilt doch gar kein eu-recht ... also leider pech gehabt mit deiner garantie ;-)
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Re: [Frage] Ebay. 2 Jahre EU-Garantie.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Winkeladvokat hat geschrieben:
Dass das Widerrufsrecht hinterlegt ist, ist eine ziemlich miese Tour. Denn durch die Hinterlegung erlischt das Schuldverhältnis nach den §§ 372 ff. (insbes. § 378) so dass bei Ausübung des Widerrufsrecht kein widerrufsrechtlicher Rückgewähranspruch besteht und im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung dem Händler dann die Einrede der Entreicherung zusteht. Ganz miese Tour, der scheint sich wirklich auszukennen. :D

Kannst du mir das mal erklären ?? #-o
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Baron
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Re: [Frage] Ebay. 2 Jahre EU-Garantie.

Beitrag von Baron »

Ryan21232 hat geschrieben:
Winkeladvokat hat geschrieben:
Dass das Widerrufsrecht hinterlegt ist, ist eine ziemlich miese Tour. Denn durch die Hinterlegung erlischt das Schuldverhältnis nach den §§ 372 ff. (insbes. § 378) so dass bei Ausübung des Widerrufsrecht kein widerrufsrechtlicher Rückgewähranspruch besteht und im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung dem Händler dann die Einrede der Entreicherung zusteht. Ganz miese Tour, der scheint sich wirklich auszukennen. :D

Kannst du mir das mal erklären ?? #-o
das war ein witz.
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Vincent
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Beitrag von Vincent »

besorg dir die Majestic 12 von Roces. N alter Schuh, aber mE immernoch der beste.
Hach, das waren noch Zeiten...
If you cant blind them with brilliance, baffle them with bullshit.
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Baron
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Beitrag von Baron »

Vincent hat geschrieben:besorg dir die Majestic 12 von Roces. N alter Schuh, aber mE immernoch der beste.
Hach, das waren noch Zeiten...
ne... damit kannst mich nicht locken :)
ich habe in meinen 12 jahren schon so viele schuhe gefahren, dass ich weiss, was gut ist.... und ein m12 war vor 7-8 jahren top... jetzt aber nimmer.


ich habe mir vorhin den USD UFS Throne Leonov bestellt, weil die ganzen anderen skates (rollerblade, razors, remz, deshi) mir zu fett ausschauen und ich außerdem keinen softboot mehr haben will (hatte als letztes die K2 King55 und SPB).

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