E101: Wahlstation und Sozialversicherung

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

E101: Wahlstation und Sozialversicherung

Beitrag von Asche »

Hallo Leute,

hat jemand von Euch Erfahrung damit, ob man bei einer bezahlten Wahlstation im Ausland über einen E101-Antrag weiterhin voll im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben kann?

Einerseits ist man ja Entsendeter, andererseits bezahlt einen der lokal ansässige Arbeitgeber ...

http://www.dvka.de war da nicht aufschlussreich genug für mich.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@asche
sehr interessante fragestellung!
vorweg: die E-101 bescheinigung wird aufgrund der VO (EWG) 574/72 ausgestellt und entfaltet demnach nur bindungswirkung innerhal einer entsendung in der EG. solltest du deine wahlstation im nicht-eg-ausland machen, richtet sich die sozialversicherunsgpflicht nach den §§3-6 SGB IV nach den grundsätzen der ein-und ausstrahlung buw nach bilateralen sozialversicherungsabkommen (zb usa).

grundsätzlich gilt das territorialitätsprinzip nach art. 13 der VO (EWG) 1408/71, d.h. dass du dem system der sozialen sicherheit unterliegst, in dem du eine beschäftigung ausübst. etwas anderes gilt im falle einer entsendung nach den artikeln 14 ff der vorgenannten VO. im falle einer entsendung, die nicht über 12 monate (wie die wahlstation) reicht, bleibst du in deinem heimatstaat (d.h. deutschland) sozialversichert. die wahlstation dürfte wohl den fall einer entsendung darstellen, was sich zusätzlich mit artikel 14e der VO (EWG) 1408/71 begründen lassen dürfte. auch wenn du als ref (ausser in berlin) nicht verbeamtet bist, dürfte aus sinn und zweck der artikel 14 ff folgen, dass du als ref weiter der seutschen sozialversicherung unterliegst. das ausbildungsverhältnis besteht nach der rückkehr von der wahlstation in der BRD fort, so dass du hier versicherungsansprüche erwirbst. eine zusätzliche beschäftigung, soweit du überhaupt tatsächlich im ausland im rahmen der wahlstage beschäftigst sein solltest, führt ja nicht zu einer doppelversicherung, die durch die artikel 14 ff vermieden werden soll (s. auch artikel 13 d)).

im übrigen hat die E-101 bescheinigung nach artikel 11 der VO (EWG) 574/2 nur verfahrensrechtliche bedeutung. sollte die DVKA dir diese bescheinigung ausstellen, so hat sich der mit einem möglichen versicherungsfall befaßte ausländische sozialversicherungsträger an die feststellung der zuordnung zum system der sozialen sicherheit im mitgliedstaat zu halten. das heißt der sozialversicherungsträger des landes deiner wahlstation dürfte das vorliegen des entsendetatbestandes nicht überprüfen.

im ergebnis bleibst du in der BRD sozialversichert.
bei der DVKS wird dir aber bestimmt ohne probleme auskunft zu der thematik erteilt!
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Asche »

Hallo nihildictum, vielen Dank für die Antwort! Ich bin natürlich in einer EU-Auslandsstation.

Allerdings ... mich interessiert, ob ich hinsichtlich des ausländischen Entgeltes in Deutschland oder im Tätigkeitsland sozialversicherungspflichtig bin.

Dass ich die ganze Zeit hinsichtlich meiner Referendariats-Unterhaltsbeihilfe in D sozialversicherungspflichtig bin, ist eher unproblematisch. [edit: jedenfalls werden mir die Abgaben brav vom RRef-"Gehalt" abgezogen...]

Ich würde aber eben gerne auch für die ausländischen Einkünfte nur deutsche Sozialabgaben entrichten.

Hast Du dazu noch Hinweise?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Gelöschter Nutzer

vielleicht...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

findest du hier noch ein paar Infos: http://www.ess-europe.de

gruß flo
Antworten