[InternetR] Verkauf virtueller Items, Spielgold... bei Ebay, rechtliche Einordnung

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Gelöschter Nutzer

[InternetR] Verkauf virtueller Items, Spielgold... bei Ebay, rechtliche Einordnung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,

Ich denke ich kann das hier nur weitestgehend unter Internet-Recht einordnen - in erster Linie geht es mir zwar ums Zivilrecht aber am Rande kann man durchaus auch über strafrechtliche Fragen nachdenken.

Mal vorweg: dieser Thread hatte zwar einen konkreten Ansatzpunkt IRL, ich plane aber weder solches Zeug zu verkaufen noch jemanden in dieser Hinsicht zu beraten - ich finde das Thema nur ausgesprochen spannend und möchte einmal die Bewertung anderer Juristen hören.

Folgendes: Es gibt ja eine Reihe großer MMORPGS (massive multiplayer online role play games - also Online Rollenspiele wo große Mengen an Spielern in Echtzeit zusammen in einer Welt "leben", kämpfen, handeln...), von den Bekannteren (World of Warcraft, Guildwar) dürften die meisten schon gehört haben.

Ich möchte als Beispiel ein kleineres, aber dafür kostenloses Spiel heranziehen (was meiner Meinung nach gegenüber den kostenpflichtigen noch etwas einfacher ist von den rechtlichen Beziehungen her), nämlich Freewar (http://www.Freewar.de).

Nun kann man für praktisch alle dieser Games, auch Freewar, Gold und evtl. auch mal Accounts oder Items bei Ebay ersteigern. Selbstverständlich wird in diesen Auktionen vom "Verkauf" von Gegenständen und Gold geredet.

Mich interessiert nun die rechtliche Einordnung dieser Verträge. Immerhin handelt es sich ja nicht um existierende Gegenstände sondern lediglich Einträge in Datenbanken. Bei Freewar kommt hinzu, dass der Anbieter ausdrücklich in den AGB (die allerdings eindeutig nicht von einem Juristen erstellt wurden) darauf hinweist, dass alle Accounts und Items etc. ihm gehören - das finde ich rechtlich etwas ungenau, eben weil diese Items ja nicht existieren aber was gemeint ist ist klar - kein User soll irgendwelche Ansprüche aus dem Spiel gegen ihn erheben können - bei einem kostenlosen Spiel (das zudem offiziell noch in der Beta-Phase ist) ist es klar dass der Inhaber sich das Recht vorbehalten muss Items einzuziehen, zu ändern, zu löschen oder einfach das ganze Spiel abzuschalten.

Das führt uns aber zu der Frage zurück - was sind diese Items rechtlich gesehen? Es sind keine Sachen oder Gegenstände. Es sind auch keine Rechte, weil ja kein Anspruch gegen den Inhaber besteht. Es handelt sich lediglich um Datenbankeinträge, um aufgezeichnete Spielstände.

Was für ein Vertrag wird dann aber bei Ebay geschlossen? Oder werden gar keine geschlossen, weil sie nichtig sind, weil eben nichts verkauft werden kann was nicht existiert?

Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Art Dienstleistungsvertrag handeln muss - ein Spieler verpflichtet sich, in einem Spiel eine bestimmte Handlung auszuführen, nämlich mit seinem Spielcharakter eine Summe Spielgold/ein Item zu übertragen. Im Grunde wäre es zu bewerten wie der (etwas alberne) Fall, dass sich ein Schachspieler gegenüber einem anderen Verpflichtet einen bestimmten Zug auszuführen. Immerhin sind sich beide Parteien bewusst und einig, dass kein echter Gegenstand übertragen wird, dass nach der Transaktion gegenüber dem Server-Inhaber kein Recht auf das Gold/ den Gegenstand besteht. Es soll nur einen Anspruch auf die Transaktion als solche, eben eine Handlung geben.

Mich würde aber brennend interessieren, wie andere Juristen das einschätzen.

In einem konkreten Fall (der sich inzwischen erledigt hat) kam auch die Frage auf, was passiert wenn das Gold regelwidrig durch das Ausnutzen von Bugs im Spiel erzeugt wurde (was gegen die AGB verstößt). Bei Massenhaftem Ausnutzen wäre es einerseits möglich, größere Summen echten Geldes zu erwirtschaften, andererseits auch damit deutliche Auswirkungen auf das Spiel zu haben, wenn sehr viel mehr Gold als normal in Umlauf kommt. Mir fällt aber wenig zivilrechtlich oder gar strafrechtliche Handhabe gegen den "Täter" seitens des Spielbetreibers ein.

So, ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich machen und es fällt jemandem noch etwas dazu ein - würde mich sehr freuen.

LG, Jo
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