Hi,
ist es grundsätzlich möglich in einer laufenden sofortigen Beschwerde (gegen eine Erinnerung bzgl. des Verfahrens des Gerichtsvollziehers) als Antragsgegner in der Beschwerdeerwiderungsschrift einen Antrag auf Klauselerinnerung zu stellen ?
Eigentlich nach dem Wortlaut des § 732 ZPO ja wohl nicht, da ja das LG in Bezug auf die sofortige Beschwerde als Beschwerdegericht entscheidet und für die Klauselerinnerung ja das Gericht, dessen Rechtspfleger die Klausel erlassen hat zuständig ist.
Die Frage ist jetzt also, ob das LG dennoch gleich mitentscheiden kann, quasi kraft Sachzusammenhang, obwohl die Gerichtsstände des 8. Buches der ZPO ja ausschließliche sind.
Kombination von Vollstreckungsrechtsbehelfen
Moderator: Verwaltung
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