Einspruch einlegen.
Moderator: Verwaltung
Einspruch einlegen.
Hallo,
Wie würde man wohl formellen Einspruch in Form eines Briefes bei, .. sagen wir einem Verkehrsdilikt einlegen?
Also sprich; wie schreibt man eigentlich den Staat an?
Wie würde man wohl formellen Einspruch in Form eines Briefes bei, .. sagen wir einem Verkehrsdilikt einlegen?
Also sprich; wie schreibt man eigentlich den Staat an?
- bilguer
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Selbst wenn nicht, warum sollte man den Einzelkämpfern das Geschäft versauen und konkrete Fragen beantworten? Die Kanzleikosten sind heutzutage hoch genug, da kommen solche "Fälle" sicher gelegen!hero-of-the-day hat geschrieben:wäre das Rechtsberatung? er will ja nur wissen, wie das formal in etwa aussieht..
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"Die Foren von Jurawelt dienen der Diskussion abstrakter Rechtsprobleme."(zit.: Forenregeln)
Durch die Abstraktheit wird gewährleistet, dass man durch die Beantwortung und die oftmals dadurch entstehende Diskussion selbst mehr Wissen anhäuft. Das mag vorliegend zwar auch möglich sein, wird aber teilweise durch die fehlende Abstraktheit konterkariert. Folglich könnte man stattdessen ausführen:
"Wie legt man formellen Einspruch in Form eines Briefes ein?"
Anschließend kann man auf die Unterschiede eingehen, die den verschiedenen Institutionen eigen sind.
Durch die Abstraktheit wird gewährleistet, dass man durch die Beantwortung und die oftmals dadurch entstehende Diskussion selbst mehr Wissen anhäuft. Das mag vorliegend zwar auch möglich sein, wird aber teilweise durch die fehlende Abstraktheit konterkariert. Folglich könnte man stattdessen ausführen:
"Wie legt man formellen Einspruch in Form eines Briefes ein?"
Anschließend kann man auf die Unterschiede eingehen, die den verschiedenen Institutionen eigen sind.
- Richard
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- bilguer
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OK, da ich der erste war, der dann zu weit vorgeprescht ist, will ich mich mal an einer Antwort versuchen.
Da es hier um ein Verkehrsdelikt geht, begrenze ich das einfach mal auf z.B. eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Man erhält also ein Schreiben von der zuständigen Verkehrsbehörde, in der sie eine wie auch immer geartete Kompensation hierfür fordern.
Das Schreiben muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dort steht in welchem Zeitraum an welche Stelle das Schreiben gerichtet werden muss. Dieses muss formal lediglich aufgebaut werden wie ein normaler Brief mit dem Inhalt, der verdeutlicht, dass man Einspruch einlegen möchte.
Danach geht das Verfahren zum Gericht und wird dort weiter verhandelt. Wenn man feststellt, dass der Einspruch keinen Zweck hat, kann man diesen immer noch auch in der Hauptverhandlung zurückziehen (das ist dann nicht so kostenintensiv).
Mögliche Fehler, die einen Einspruch begründen könnten, können jedoch nicht per Ferndiagnose gestellt werden.
Hierfür sollte im Zweifelsfall ein Anwalt kontaktiert werden.
Gruß
bilguer
Da es hier um ein Verkehrsdelikt geht, begrenze ich das einfach mal auf z.B. eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Man erhält also ein Schreiben von der zuständigen Verkehrsbehörde, in der sie eine wie auch immer geartete Kompensation hierfür fordern.
Das Schreiben muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dort steht in welchem Zeitraum an welche Stelle das Schreiben gerichtet werden muss. Dieses muss formal lediglich aufgebaut werden wie ein normaler Brief mit dem Inhalt, der verdeutlicht, dass man Einspruch einlegen möchte.
Danach geht das Verfahren zum Gericht und wird dort weiter verhandelt. Wenn man feststellt, dass der Einspruch keinen Zweck hat, kann man diesen immer noch auch in der Hauptverhandlung zurückziehen (das ist dann nicht so kostenintensiv).
Mögliche Fehler, die einen Einspruch begründen könnten, können jedoch nicht per Ferndiagnose gestellt werden.
Hierfür sollte im Zweifelsfall ein Anwalt kontaktiert werden.
Gruß
bilguer