Familienrecht

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Moderator: Verwaltung

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Dartagnan
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Familienrecht

Beitrag von Dartagnan »

Hallole, wie kann man einen Auskunftsanspruch über die Daten des Erzeugers des durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegenüber dem behandelten Arzt begründen?
Wenn ich ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter annehme ergibt das aber doch noch immer keinen eigene Auskunftsanspruch des Kindes. Das Kind bekommt doch keinen Primäranspruch?
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Baron
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Beitrag von Baron »

doch. das kind hat einen anspruch nach 810.
Dartagnan
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Beitrag von Dartagnan »

okay...§ 810 BGB hört sich gut an.
Aber unabhängig davon? Über einen Vertrag mit Schutwirkung zugusten Dritter? Geht das?
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Vertrag mit Schutzwirkung greift doch nur ein, wenn der Dritte keine eigenen Ansprüche hat, also überhaupt schutzwürdig ist. Oder gilt das nur für vertragl./quasivertragl. Ansprüche? ... :-k
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Baron
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Beitrag von Baron »

tom1980 hat geschrieben:Vertrag mit Schutzwirkung greift doch nur ein, wenn der Dritte keine eigenen Ansprüche hat, also überhaupt schutzwürdig ist. Oder gilt das nur für vertragl./quasivertragl. Ansprüche? ... :-k
würde ich auch so sagen.
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