Titel ist wohl aussagekräftig genug ...
Mir wurde die Eröterung dieser Möglichkeit in der HA angekreidet. Bin aber der Meinung, dass es durchaus möglich ist... Wie soll das denn auch anders gehen? Das Einverständnis kann doch nicht für immer und ewig gelten...
Kann man ein Einverständnis widerrufen?
Moderator: Verwaltung
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Kann man ein Einverständnis widerrufen?
"Also hopphopp!"
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Ich habe deswegen gefragt, weil ich versucht habe, Deine Frage bezogen auf einen Tatbestand einzugrenzen.
Bei einer Einwiligung, wie z.B.in §228 StGB ist diese selbstverständlich jederzeit widerrufbar. Dies folgt bereits aus den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung.
Ich vermute einmal, dass dies dann auch ähnlich für ein Einverständnis, wie z.B. in §123 StGB gilt, wobei
1. ich nichts passendes auf die Schnelle hierzu gefunden habe und
2. man im Einzelfall bestimmt wieder differenzieren muss.
Gruß
bilguer
Bei einer Einwiligung, wie z.B.in §228 StGB ist diese selbstverständlich jederzeit widerrufbar. Dies folgt bereits aus den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung.
Ich vermute einmal, dass dies dann auch ähnlich für ein Einverständnis, wie z.B. in §123 StGB gilt, wobei
1. ich nichts passendes auf die Schnelle hierzu gefunden habe und
2. man im Einzelfall bestimmt wieder differenzieren muss.
Gruß
bilguer
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Hab grad keine Möglichkeit es zu überprüfen, aber der wesentliche Unterschied zur Einwilligung ist doch gerade, dass das Einverständnis tatsächlicher Natur ist. Ich könnte mir entsprechend vorstellen, dass es lediglich den Wegfall des natürlichen Willens des Opfers braucht, nicht jedoch einen nach außen manifestierten "Widerruf", der ja sowieso nur deklaratorisch wäre.bilguer hat geschrieben:Bei einer Einwiligung, wie z.B.in §228 StGB ist diese selbstverständlich jederzeit widerrufbar. Dies folgt bereits aus den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung.