[Schuldrecht BT] - Verwahrungsvertrag; Leistungspflichten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Manosfighter
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[Schuldrecht BT] - Verwahrungsvertrag; Leistungspflichten

Beitrag von Manosfighter »

Mir ist gerade beim duschen ne tolle Sache eingefallen.
Jemand zieht um (A). Deswegen stellt er ein Bett bei einem Bekannten (B) unter, da er vor hat dieses dann an einen Freund (F) zu veräußern und dieser in diebesagte Gegend zieht aus der A wegzieht. B ist damit einverstanden aber für max 4 Monate. A macht sich davon. F im Folgenden möchte dieses Bett aber nicht. Kann B die Abholung des Bettes von A verlangen?!
Gut auf den ersten Blick nach Sachlage schon. Aber was ist nun wenn A behauptet er sei nicht Eigentümer?! Gem. §1006 wird ja jetzt sogar vermutet das B Eigentümer ist, da er ja im Besitz des Bettes ist. ?! Bekommt B das Bett noch irgendwie los?! Jetzt kommt mir ni mit der kann das ja bei sich im Ort verkaufen... Da gibt's keinen Bedarf :D:D:D
PS.: Dass der §696 existiert ist mir bewusst. Mir geht es nur darum, was man gegen den §1006 machen kann?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

1. gilt § 1006 nur zugunsten des Besitzers, nicht zu seinen Lasten.

2. gilt § 1006 nur für den Eigenbesitzer.

3. geht es nur um die prozessuale Beweislast, nicht um eine materiell-rechtliche Vermutung.
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

gut 1.) Müsste dann die Antwort sein :D
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nicht alternativ, sondern kumulativ.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass nach § 1006 BGB nicht schlechthin Eigentum des Besitzers vermutet wird, sondern dass er ducrh Besitzerlangung Eigentümer geworden. Auch deshalb würde im Fall nicht aus § 1006 BGB das Eigentum des Besitzers vermutet.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:3. geht es nur um die prozessuale Beweislast, nicht um eine materiell-rechtliche Vermutung.
Bist du dir da sicher? Wo steht das denn?
Ich dacht bisher schon, dass § 1006 gerade eine materiellrechtl. Vermutung ist. Dafür würde auch die systematische Stellung sprechen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

alex011 hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:3. geht es nur um die prozessuale Beweislast, nicht um eine materiell-rechtliche Vermutung.
Bist du dir da sicher? Wo steht das denn?
Ich dacht bisher schon, dass § 1006 gerade eine materiellrechtl. Vermutung ist. Dafür würde auch die systematische Stellung sprechen.
Ja, genau. Das wollte ich damit auch sagen.

Auf den Dusch-Fall von oben bezogen, meinte ich: Es geht da eben nicht um die mat.-r. Vermutung des § 1006, sondern nur um die prozessuale Beweislast.
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