Wann erfolgt Übereignung des Benzins?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Manosfighter
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1899
Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 00:43
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Manosfighter »

Da mir aber ohnehin keine Tankstelle mit Schranke bekannt ist, taugt dieses Standbein eh nciht viel ;)
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manosfighter hat geschrieben:Da mir aber ohnehin keine Tankstelle mit Schranke bekannt ist, taugt dieses Standbein eh nciht viel ;)
Habe ich schon paar Mal gesehen: In Österreich an der AB und auch in Belgien einmal. So abwegig ist das also nicht O:)
Im Übrigen kann ich mich an einen Artikel in der ADAC motorwelt erinnern, wo es hieß, dass überlegt werde, in Deutschland an manchen Tankstellen Schranken aufzubauen um eben Tank-(Benzin)-Diebstahl zu unterbinden.
Deswegen finde ich deine Überlegung so schlecht nicht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, das ist doch letztendlich nichts anderes als die Automatenproblematik im Allg. aus dem BGB AT.

Mit Aufstellen der SB-Tanksäule gibt der Tankstellenbetreiber ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis ab (u.V., dass immer Bezin sich noch in der Anlage befindet).

Dieses Angebot wird dann durch Befüllen des Tankes angenommen. Hierin ist dann auch die Übergabe auf Veranlassung des Veräußerers (Betreiber) zu sehen. Problematisch könnte allenfalls der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz machen, der sich ja erst mit dem Befüllen erfüllt, aber sicherlich vertretbar.

Zu denken ist natürlich an die bedingte Übergabe des Benzins gem. § 158 I.

Für die Praxis:
Immer häufiger werden SB-Tankstellen eingerichtet, bei denen man für einen frei wählbaren Betrag tanken kann (Prepaid). Insofern erfolgt die Bezahlung vor Betankung. Erst wenn der Betrag z.B. von der EC Karte gebucht wurde/bar eingezahlt wurde, erfolgt die Befüllung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

andy.jura hat geschrieben:Immer häufiger werden SB-Tankstellen eingerichtet, bei denen man für einen frei wählbaren Betrag tanken kann (Prepaid). Insofern erfolgt die Bezahlung vor Betankung. Erst wenn der Betrag z.B. von der EC Karte gebucht wurde/bar eingezahlt wurde, erfolgt die Befüllung.
Das ist in der Schweiz und in Frankreich teilweise schon sehr verbreitet! Finde ich eigentlich eine gute Idee.
Antworten