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Moderator: Verwaltung

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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 9. Mai 2006, 15:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von TaxMan »

prüf doch erstmal ob das darlehen überhaupt eine verbindlichkeit der KG geworden ist ... dann bist der lösung schon ein stück näher ... des weiteren ist doch fraglich inwieweit die ehefrau überhaupt haftet ...
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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Beitrag von TaxMan »

so in etwa ;)
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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Beitrag von TaxMan »

vielleicht doch ... aber da kenn ich mich absolut nicht aus ... ehegatten = geschuldnerschaft ?! geht das ?! / Gibts das ?!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du meinst die Schlüsselgewalt?

Ich glaube aber nicht, dass eine Geschäftsreise mit der Geliebten ein "Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie" (§ 1357) ist.
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Beitrag von TaxMan »

wie gesagt ich hab da keine ahnung in den regionen des BGB ... wenn ich nicht die vermutung hätte, dass es sich hierbei um einen realen fall handelt, hätte ich noch eine idee
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist kein realer Fall! Echt nicht! Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sowas sicher schon mal vorgekommen ist! ;-)
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kann nur sagen, dass die von TaxMan angedeutete Lösung nicht ganz "koscher" ist und evtl. auch Haftpflichten auslösen kann.

Es wäre unverantwortlich, sie hier publik zu machen... ;-)
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Beitrag von TaxMan »

dass diese lösung etwas hinkt, ist mir schon klar .... aber sie dürfte reichen, um eine "kleine" ehekrise auslösen zu können :D
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof!

Ich versichere jedenfalls, dass es sich hierbei nicht um einen realen Fall handelt. Zumal ich ja auch noch Student bin.
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Beitrag von TaxMan »

hier der PN verkehr ... ich hoffe, manolaw, du hattest nichts dagegen ... des weiteren ist diese lösung wirklich nur mit vorsicht zu genießen ...
manolaw hat geschrieben:Sag doch mal schnell die AGL gegen die Ehefrau. Interessiert mich!
manolaw hat geschrieben:
TaxMan hat geschrieben: wie gesagt es ist nur eine idee ... ob die funktioniert *schulterzuck*

wenn die geliebte einen vollstreckungstitel per mahnverfahren gegen den ehemann erwirkt, kann der gerichtsvollzieher doch auch in das bewegliche vermögen der ehefrau pfänden, da ja die vermutung gilt, dass es dem ehemann gehört ... es sei denn § 1362 II ist einschlägig.

aber das wär nu wirklich ne praxis lösung ;)

Keine schlechte Idee!

Der Ehefrau bleibt aber die Interventionsklage (auch wenn die Vollstreckungserinnerung zunächst ausgeschlossen ist).

Deine Taktik kann also nur Erfolg haben, wenn die Ehefrau ihr Eigentum an den gepfändeten Sachen nicht beweisen kann.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für Eure Tipps!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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