Die Zeitschriften-Lektüre bringt, glaube ich, für das mündliche Examen relativ mehr als für das schriftliche. Gleichwohl habe ich das Gefühl, dass mich die Lektüre "aufbereiteter" Rechtsprechung (also JuS, RÜ etc.) weiterbringt, da die Lernmethode sich vom Lesen abstrakter Texte unterscheidet und dieses nützlich ergänzt.Manolaw hat geschrieben:Auf die "RR"-Titel mit Instanz-Rspr. würde ich eher verzichten. Das wird einfach zu viel.
Übrigens glaube ich, dass Rechtsprechungs-Lektüre speziell als Examensvorbereitung kaum was bringt: Die Chance, dass Gelesenes geprüft wird UND man sich noch daran erinnert, ist recht gering. Außerdem müsste man schon mehrere Jahre "Vorlauf" haben, damit einem mal was in der Prüfung wieder begegnet. Zumal man sich auch in allen relevanten Gebieten auf dem Laufenden halten müsste, was m. E. sowieso nicht machbar ist.
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- bilguer
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Die RR-Zeitschriften können sehr wohl eine geeignete Ergänzung sein, insbesondere wenn in einem der Gebiete der Schwerpunkt liegt.Auf die "RR"-Titel mit Instanz-Rspr. würde ich eher verzichten. Das wird einfach zu viel.
Sie sind halt anstrengender zu lesen, da sie nicht entsprechend aufbereitet sind.
Gruß
bilguer