Prozessuales: In jeder Lage des Verfahrens

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Moospfaff
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Prozessuales: In jeder Lage des Verfahrens

Beitrag von Moospfaff »

Was bedeutet der Ausdruck "in jeder Lage des Verfahrens"?

Beispielsweise gilt oftmals, dass in jeder Lage des Verfahrens ein Anwalt hinzugezogen werden darf oder das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites oder einzelner Streitpunkte bedacht sein soll.

Ist dann damit die Lage des Verfahrens in der ersten Instanz gemeint oder ist das auf alle Instanzen bezogen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in zweiter Instanz musst du eh nen Anwalt hinzuziehen.

Aber allgemein. Das Verfahren ist erst beendet, wenn es rechtskräftig abgeschlossen worden ist => Rücknahme, Vergleich etc mal dahingestellt, ist das Verfahren erst nach der letzten Instanz beendet.
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