Beweislast bei Privaturkunden

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Beweislast bei Privaturkunden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der beweisbelastete A legt einen schriftlichen Kaufvertrag vor. Es besteht nun die Vermutung, dass diese Urkunde die vertragliche Einigung vollständig und richtig wiedergibt.

Der B schickt sich an, diese Vermutung zu widerlegen.

Erbringt B in dieser Situation einen Haupt- oder Gegenbeweis?
Gelöschter Nutzer

Re: Beweislast bei Privaturkunden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kosackenzipfel hat geschrieben:Der beweisbelastete A legt einen schriftlichen Kaufvertrag vor. Es besteht nun die Vermutung, dass diese Urkunde die vertragliche Einigung vollständig und richtig wiedergibt.

Der B schickt sich an, diese Vermutung zu widerlegen.

Erbringt B in dieser Situation einen Haupt- oder Gegenbeweis?
Würde dagen, den Gegenbeweis, da A mit der Urkunde die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen will (=Hauptbeweis).

H.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich meine auch, dass der A nach wie vor den Hauptbeweis erbringen muss. Danke.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach einem Blick in den Zöller steht zu befürchten, dass unsere Meinung nicht mehrheitsfähig ist. :-$
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Schreib doch mal eben, was der Zöller sagt.
Ohne mir viele Gedanken gemacht zu haben, klang das ganz vernünftig, was hier geschrieben worden ist.

Gruß
bilguer
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