hallo,
hätte da noch ein kleines problem:
mein prüfer (mündliche) steht total auf 313. die abgrenzung zu 275 krieg ich hin. allerdings hab ich totale probleme mit der voraussetzung " vorliegen von umständen, die zur grundlage des vertrags geworden sind". das die umstände nicht zum vertragsinhalt gehören dürfen weiss ich.-bei mir scheiterts ständig an der subsumtion was vertragsgrundlage geworden ist und was nicht.
kann mir jmd. helfen?? woran sieht man(unterscheidet man), ob etwas zwar vertragsgrundlage aber nicht vertragsinhalt geworden ist ?
danke im voraus...
313-vertragsgrundlage
Moderator: Verwaltung
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Beispiel:
U vermietet ihrern Balkon zum Karnevalsumzug für 150€ an X der von diesem Balkon als Liebhaber dem Umzug fröhnen will. Der Umzug wird abgesagt.
beantworte dir doch selber mal die Frage. §275 I?! §313 gar nichts muss zahlen und bekommt dne Balkon? Was ist fakt?! So kompliziert ist das doch meistens nicht.
U vermietet ihrern Balkon zum Karnevalsumzug für 150€ an X der von diesem Balkon als Liebhaber dem Umzug fröhnen will. Der Umzug wird abgesagt.
beantworte dir doch selber mal die Frage. §275 I?! §313 gar nichts muss zahlen und bekommt dne Balkon? Was ist fakt?! So kompliziert ist das doch meistens nicht.
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
also....
-karnvalsumzug ist nicht vertragsinhalt-leistungserbringung=vermietung noch möglich, also kein 275.
-313?:
--reales element: vertragsgrundlage= karnevalsumzug (frage: ist doch egal ob der mieter von dem umzug wusste oder nicht- nach hm. muss der umstand nicht subjekiv vertragsgrundlage geworden sein,oder?)
--hyp. element: ohne umzug hätte er x den balkon nicht gemietet
--norm. element: festhalten am unveränderte vertrag für x unzumutbar (hier :interessenabwägung, risikoverteilung): ausfall des umzugs fällt weder in den risikibereich des x noch der u (???)-für x festhalten (auch aufgrund der hohen miete) unzumutbar.
--anpassung nicht möglich, also rücktritt
wäre das so richtig subsumiert? habe bei dem ergebnis irgendwie bauchschmerzen; was ist zum beispiel wenn ein busunternehmen fahrten ins stadion anbietet und z.b. eine fangruppe eine fahrt absagt, da ein spiel ausfällt?-wäre ja wie oben.
kann sich der busunternehmer vor dem verlust irgendwie schützen (agb`s ?) ?
-karnvalsumzug ist nicht vertragsinhalt-leistungserbringung=vermietung noch möglich, also kein 275.
-313?:
--reales element: vertragsgrundlage= karnevalsumzug (frage: ist doch egal ob der mieter von dem umzug wusste oder nicht- nach hm. muss der umstand nicht subjekiv vertragsgrundlage geworden sein,oder?)
--hyp. element: ohne umzug hätte er x den balkon nicht gemietet
--norm. element: festhalten am unveränderte vertrag für x unzumutbar (hier :interessenabwägung, risikoverteilung): ausfall des umzugs fällt weder in den risikibereich des x noch der u (???)-für x festhalten (auch aufgrund der hohen miete) unzumutbar.
--anpassung nicht möglich, also rücktritt
wäre das so richtig subsumiert? habe bei dem ergebnis irgendwie bauchschmerzen; was ist zum beispiel wenn ein busunternehmen fahrten ins stadion anbietet und z.b. eine fangruppe eine fahrt absagt, da ein spiel ausfällt?-wäre ja wie oben.
kann sich der busunternehmer vor dem verlust irgendwie schützen (agb`s ?) ?
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M.E. muss der Umstand für den anderen erkennbar geworden sein (so auch Palandt/Heinreichs § 313 Rn. 4). Sonst wäre ja auch jedes Motiv beachtlich...ines hat geschrieben:also....
-karnvalsumzug ist nicht vertragsinhalt-leistungserbringung=vermietung noch möglich, also kein 275.
-313?:
--reales element: vertragsgrundlage= karnevalsumzug (frage: ist doch egal ob der mieter von dem umzug wusste oder nicht- nach hm. muss der umstand nicht subjekiv vertragsgrundlage geworden sein,oder?)
IMHO ja.wäre das so richtig subsumiert?
Welcher Verlust denn? Wenn das Spiel ausfällt fallen doch für ihn erstmal keine Kosten an.habe bei dem ergebnis irgendwie bauchschmerzen; was ist zum beispiel wenn ein busunternehmen fahrten ins stadion anbietet und z.b. eine fangruppe eine fahrt absagt, da ein spiel ausfällt?-wäre ja wie oben.
kann sich der busunternehmer vor dem verlust irgendwie schützen (agb`s ?) ?
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jo richtig subsumiert
nicht wenn der Busunternehmen die Busfahrt wegen des Spiels durchführt. Er müsste vielmehr eine Busfahrt in die besagte Stadt anbieten ohne konkret zum Stadion fahren zu wollen. Solange dem Busunternehmen nicht klar wird, dass die andere Partei die Busfahrt ausschließlich wegen des Spiels bucht, kann er auf die Gegenleistung bestehen.
nicht wenn der Busunternehmen die Busfahrt wegen des Spiels durchführt. Er müsste vielmehr eine Busfahrt in die besagte Stadt anbieten ohne konkret zum Stadion fahren zu wollen. Solange dem Busunternehmen nicht klar wird, dass die andere Partei die Busfahrt ausschließlich wegen des Spiels bucht, kann er auf die Gegenleistung bestehen.
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88