Räuberische Sicherungserpressung ?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Graph Para
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Räuberische Sicherungserpressung ?!

Beitrag von Graph Para »

Hi Zusammen,

hab da mal eine Frage zu meiner Absicherung. Also, der Fall sieht wie folgt aus:

A nimmt von C die EC-Karte, hebt unbefugt Geld ab und gibt die Karte C wieder. Als C die Geldabhebung ein paar Tage darauf bemerkt, verweigert A die Herausgabe des Geldes und bedroht die C, dass sie Schläge kriegen würde, wenn sie die Sache weiter verfolgt.

Die Sache ist die, das lange Prüfungsschema bis hin zum Computerbertrug ist ja kein Problem, wurde ja auch schon zur genüge in jeglichem Kommentar und Lehrbuch ausgewalzt. Aber wie schaut es mit der Drohung aus. Ich hatte da jetzt angedacht, eine räuberische Erbressung gem. §§ 253, 255 StGB zu bejahen. Da aber sowieso der Vermögensschaden durch den Bertrug eingetreten ist, wollte ich dann die Sicherungserpressung als mitbestrafte Nachtat zurücktreten lassen.

Was würdet ihr da sagen? Kann man das so machen oder kommt die räuberische Erpressung schon alleine wegen der zeitlichen Differenz nicht in Betracht oder hab ich noch etwas wichtigeres übersehen?

Gruß,
Ben
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Auf die Schnelle: klingt vernünftig. Du könntest höchstens noch darüber nachdenken, ob Sicherungserpressungen im Allgemeinen überhaupt einen selbständigen Schaden hervorbringen, maW, ob das Problem auf Tatbestands- oder Konkurrenzebene liegt. Allerdings wird das eher selten ernsthaft problematisiert, "mitbestrafte Nachtat" ist absoluter Standard. Und natürlich 240, aber das hast Du ja sicher auch schon gesehen. Welche Schlüsse man aus der "zeitlichen Differenz" ziehen könnte, ist mir nicht ganz klar.
Graph Para
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Beitrag von Graph Para »

Hi,

ja dann schon mal danke. Ist immer schön zu hören, dass man auf dem richtigen Weg ist! Ich war mir eben nur nicht so ganz sicher, ob hier nicht auch vielleicht ein zeitlicher Zusammenhang ,wie z.B. auch bei Raub zwischen Raubmittel und Wegnahme, vorliegen muß.

Der 240 war schon im Hinterstübchen vermerkt, trotzdem danke :D

Dann werd ich das jetzt mal so abfassen, oder gibt es noch Kontra-Meinungen (Pro ist natürlich auch erwünscht!)!

Gruß,
Ben
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