Fall: A glaubt den O dem Katzenkönig opfern zu müssen um Millionen von Menschen zu retten. Daher tötet er O.
§ 35 I - Entschuldigender Notstand scheidet aus, da tatsächlich keine Gefahr vorlag.
§ 35 II - A müsste sich Umstände vorgestellt haben, die bei ihrem Vorliegen die Tat nach 35 I entschuldigt hätten.
Jetzt habe ich ein Problem:
- Muss ich das Zutreffen der Irrealen Gefahr unterstellen - also der Umstände, wie A sie sich vorstellte und komme dann zu einer ggf. vermeidbaren Entschuldigungslage...
- oder muss ich nur die Umstände unterstellen, sie aber gleichwohl real werten - so dass im Ergebnis keine entschuldigende Lage nach § 35 II vorliegt.....
bzw. was sind Umstände i.S.d. § 35 II - nur solche die auch real existieren können - oder alles was sich der Täter als solchen Umstand vorstellt ?
Katzenkönig Fall
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Versuch: Wenn der Täter irrig glaubt, sich oder eine nahestehende Person mit der Tötung retten zu können (im Originalfall soll es an dieser Absicht gefehlt haben), so gilt 35 II. Ob er sich einfach bloß getäuscht hat oder ob er ... sagen wir ... ein etwas tiefergehendes Problem hat, ist mE ohne Bedeutung. Woraus sollte das Gegenteil folgen? Das spielt erst bei der Vermeidbarkeit eine Rolle. Zumindest beim Fehlen eines "neurotischen Beziehungsgeflechts" und einer "hoch abnormen Persönlichkeit" wird man die ganze Sache aber für eine Schutzbehauptung halten, so dass man nicht zur eigentlich obligatorischen Strafmilderung kommt.
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ggf. aus § 20 ?strafrechtler hat geschrieben:Woraus sollte das Gegenteil folgen? Das spielt erst bei der Vermeidbarkeit eine Rolle.
Wenn man annehmen würde, dass 20 hinsichtlich Bewusstseinsstörungen abschließend ist.
Dafür spricht auch der Wortlaut des § 35 II, er muss ja Umstände annehmen, die bei ihrem Vorliegen 35 I verwirklichen würden.
Da es aber keinen Katzenkönig gibt, kann diese Vorstellung niemals § 35 I verwirklichen und wäre allenfalls nach § 20, 21 beachtlich bzw. dem allgemeineren 17 I beachtlich...
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Habe dazu etwas gefunden:
http://www.str3.jura.uni-erlangen.de/Ko ... blatt8.doc (Verwaister Link http://www.str3.jura.uni-erlangen.de/Kolloquium/KolloquiumAT-neu/Loesungen-Fallblatt8.doc automatisch entfernt)
Die Frage soll demnach umstritten sein, die Lösungsskizze liegt auf Deiner Linie, wenn auch mit anderer Begründung (strukturelle Ähnlichkeit zum untauglichen Versuch).
http://www.str3.jura.uni-erlangen.de/Ko ... blatt8.doc (Verwaister Link http://www.str3.jura.uni-erlangen.de/Kolloquium/KolloquiumAT-neu/Loesungen-Fallblatt8.doc automatisch entfernt)
Die Frage soll demnach umstritten sein, die Lösungsskizze liegt auf Deiner Linie, wenn auch mit anderer Begründung (strukturelle Ähnlichkeit zum untauglichen Versuch).