Hi folks,
hm, wenn ich mir meinen hM-Werkbegriff so angucke, dann sind vermutlich juristische Klausurtexte Werke iSd UrhG? Das haben jedenfalls Profs bei uns mal behauptet, als die Fachschaft alte Klausuren online stellen wollte . Aber was, wenn sie nur veröffentlichten Entscheidungen nachgebildet sind? Und wann/wie erlischt dann mal der Schutz eines "Schulbeispiels" - fällt das noch unter das Zitatrecht? Kennt jemand eine Fundstelle o.ä. dazu? Meine äußersten Recherchekniffs in Beck-Online haben leider nichts ergeben...
Merci beaucoup.
[UrhG] Kleine Münze - Klausurtexte
Moderator: Verwaltung
- veltina
- Mega Power User
- Beiträge: 2842
- Registriert: Donnerstag 8. Januar 2004, 22:37
- Ausbildungslevel: RA
- De Owwebacher
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10
- veltina
- Mega Power User
- Beiträge: 2842
- Registriert: Donnerstag 8. Januar 2004, 22:37
- Ausbildungslevel: RA