Joecks des Zivilrechts?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Joecks des Zivilrechts?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Habe mir also letztens den Joecks (StGB) gekauft und muss schon sagen, dass ich damit super arbeiten kann. Ins Bett nehm' ich ihn zwar nicht mit, also könnt ihr Euch auch die Schweinereien sparen :la: , aber ich habe den "Knirps" dennoch lieb gewonnen. Nun frage ich mich, welchen Kommentar ich mir für's Zivilrecht anlachen soll. Palandt wohl eher nicht. Die kryptische Sprache ist doch nur etwas für Rechtsägyptologen. Deshalb geht es wohl eher in Richtung Jauernig, Dörner. Kroppholler erscheint mir auch geeignet. Doch am Nähesten käme dem Joecks -man möge ihm verzeihen, dass er nicht jede Mindermeinung zwischen die Buchdeckel presst- doch wahrscheinich Staudinger "Eckpfeiler des Rechts", oder? Wozu würdet ihr mir raten? Der allgemeinen Forumsansicht entnimmt man oft, dass der Jauernig eigentlich erste Wahl wäre, aber ist eben didaktisch komplett anders als der Joecks ist, den ich wie schon angeklungen sehr schätze, und mich freue ihn in meinem Regal begrüßen zu dürfen ](*,) .


Gruß

law & order
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das "Eckpfeiler des ZR" ist kein Kommentar. Der enthält zu jedem § ein ausgewähltes Problem und erläutert das dann.

Jauernig ist gut, der ist umfassend. Kropholler ist studentenfreundlicher (wegen der Sprache), aber nicht so detailliert (viele nicht so wichtige §§ sind gar nicht kommentiert).
Christoph
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Beitrag von Christoph »

alex011 hat geschrieben:Das "Eckpfeiler des ZR" ist kein Kommentar. Der enthält zu jedem § ein ausgewähltes Problem und erläutert das dann.

Jauernig ist gut, der ist umfassend. Kropholler ist studentenfreundlicher (wegen der Sprache), aber nicht so detailliert (viele nicht so wichtige §§ sind gar nicht kommentiert).
Jauernig gefällt mir persönlich nicht so. Kennt einer den LPK von Nomos fürs Zivilrecht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

wenn du dich mal an die sprache vom palandt gewöhnt hast geht es recht gut. ich persönliche kann den palandt sehr empfehlen, auch für hausarbeiten. er ist zwar teuer, aber du kannst auch ältere ausgaben billiger erwerben
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

marlin4 hat geschrieben:Kennt einer den LPK von Nomos fürs Zivilrecht.
Einen LPK-BGB gibt's nicht. Du meinst den Handkommentar:

Bild

Den hab ich auch. Sehr gutes Buch!

Vom Palandt würde ich dagegen abraten: Der erklärt kaum was und das Abspulen von Kasuistik hat für Studenten keinen Nutzen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe den Kropholler selbst zu Hause und kann mich nicht beschweren.

Der Jauerniog gefällt mir nicht so sehr, aber wenn dann sollte es einer von den beiden sein.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Auch für die zukünftige Arbeit ist grundsätzlich der Palandt zu empfehlen!

Gruß
bilguer
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Kropholler finde ich echt schlecht. Der ist viel zu kompakt, da sind etliche Normen, die jetzt in der großen Übung Zivilrecht drankamen, überhaupt nicht kommentiert.

Ich hab mir ne Vorauflage vom Palandt gekauft, ist zwar auch nicht das Nonplusultra, aber es kam bisher selten vor, dass ich das, was ich gesucht habe, nicht gefunden habe.
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Baron
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Beitrag von Baron »

ich würde auch den palandt nehmen. die ganzen anderen kommen einfach von der qualität her nicht an den palandt ran.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Palandt ist nur was für Fortgeschrittene. Wer den "Joecks des Zivilrechts" sucht, wird damit nicht froh.

Ich sag's nochmal: Ein kompakter Kommentar wie der Nomos-Handkomm. ist für den Durchblick in den Anfangssemestern m. E. die beste Wahl.
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Baron
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Beitrag von Baron »

Manolaw hat geschrieben:
Ich sag's nochmal: Ein kompakter Kommentar wie der Nomos-Handkomm. ist für den Durchblick in den Anfangssemestern m. E. die beste Wahl.
wozu braucht man denn in den anfangssemestern überhaupt ein kommentar ?
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Ganz ehrlich? Ich hab mir meinen Palandt am Anfang des 2. Semesters einfach aus Interesse gekauft. Ich hab davon immer so viel gelesen und wollte selber so ein Teil haben ;).

Ob ich dadurch ein besserer Student geworden bin, weiß ich auch nicht. Aber jetzt in der großen Übung Zivilrecht finde ich ihn sehr praktisch. Ich wohne 25km von der Uni entfernt und muss nicht wegen jeder Kleinigkeit in die Bib. Auch wenn ich mal Fälle "aus dem echten Leben" löse, hat mir der Palandt schon oft weitergeholfen.

Also ich habe den Kauf nie bereut, letztes Semester hab ich mir dann noch den Tröndle/Fischer in einer Vorauflage gekauft. Da habe ich im Praktikum beim Strafverteidiger auch oft reingeschaut.
Zuletzt geändert von Tequila am Donnerstag 18. Mai 2006, 23:43, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Igor hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:
Ich sag's nochmal: Ein kompakter Kommentar wie der Nomos-Handkomm. ist für den Durchblick in den Anfangssemestern m. E. die beste Wahl.
wozu braucht man denn in den anfangssemestern überhaupt ein kommentar ?
Wozu braucht man später einen?


@ Tequila: Das ist die richtige Einstellung!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 18. Mai 2006, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Baron
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Beitrag von Baron »

Manolaw hat geschrieben:
Igor hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:
Ich sag's nochmal: Ein kompakter Kommentar wie der Nomos-Handkomm. ist für den Durchblick in den Anfangssemestern m. E. die beste Wahl.
wozu braucht man denn in den anfangssemestern überhaupt ein kommentar ?
Wozu braucht man später einen?
ja. so könnte dann die nächste frage lauten :) ich würde sagen, dass man im studium den kommentar fast gar nicht braucht.
Tequila
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Beitrag von Tequila »

"Brauchen" und "haben wollen" sind zwei unterschiedliche Dinge ;).
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