Neues zum Haustürgeschäft...

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Neues zum Haustürgeschäft...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich hab neulich gelesen, dass der BGH die Grundsätze des § 123 im Rahmen der Haustürgeschäfte (also, wann dem Unternehmer ein Dritthandeln zugerechnet wird) nicht mehr anwendet.

Stimmt das oder bilde ich mir das nur ein? Ich kann mich nicht mehr erinnern...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stimmt. Dazu musste ich eine HA schreiben, Zitat:

"Mit der bis vor kurzem herrschenden Rechtsprechung könnte somit darauf abzustellen sein, ob M nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen entweder dem Lager des V als Nicht-Dritter zuzurechnen wäre oder –wenn M Dritter wäre- ob V vom Auftreten der M Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. Allerdings ist aufgrund eines Urteils des EuGH und der damit erforderlich gewordenen richtlinienkonformen Auslegung von § 312 BGB eine Änderung der Rechtsprechung eingetreten. Danach muss ein Vertragspartner, der nicht selbst die Verhandlungen führt (B), von der in der Person des Verhandlungsführers (M) bestehenden Haustürsituation keine Kenntnis haben; vielmehr sei § 312 BGB immer dann schon anwendbar, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat."

Cool, ich wollte mich schon immer mal selbst zitieren :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Siehe hier:
  • EuGH, NJW 05, 3555
  • BGH, NJW 06, 497
  • BGH, NJW 06, 1340
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Daniel22 hat geschrieben:
Cool, ich wollte mich schon immer mal selbst zitieren :D
Ich verleihe dir hierfür die jurawelt-Ehrendoktorwürde. :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pokerface hat geschrieben:
Daniel22 hat geschrieben:
Cool, ich wollte mich schon immer mal selbst zitieren :D
Ich verleihe dir hierfür die jurawelt-Ehrendoktorwürde. :D
:thegraduate: O:)

dazu auch empfehlenswert:

Habersack, Mathias, Anmerkung zu EuGH Urteil v. 25.10.2005, JZ 2006, 91ff.

Hoffmann, Jochen, Die EuGH-Entscheidungen „Schulte“ und „Crailsheimer Volksbank“: Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz beim kreditfinanzierten Immobilienerwerb ?, ZIP 2005, 1985ff


(das Thema kam glaub ich vor dieser EuGH-Entscheidung auch in Ba-Wü im Examen dran)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank an alle!
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