§826 bei Äußerungen ins Blaue?
Moderator: Verwaltung
- Motte
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§826 bei Äußerungen ins Blaue?
Immer wieder lese ich, dass man sich auch durch Äußerungen ins Blaue über §826 schadensersatzpflichtig machen kann. Dass man dabei billigend in Kauf nimmt, dass die Info falsch sein könnte, und daher Vorsatz vorliegt, ist klar. Aber wo ist denn die Sittenwidrigkeit, abgesehen davon, dass man irgendeine Auskunft gibt, bspw. um jemanden abzuwimmeln?