§ 24 II 2 Alt. 2 nur bei Versuch möglich?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 24 II 2 Alt. 2 nur bei Versuch möglich?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo allerseits,

bin etwas erstaunt über das, was die Korrektorin neben meine Arbeit geschrieben hat: "§ 24 II Alt. 2 nur möglich bei Beihilfe zur versuchten und nicht zur vollendeten Tat".
Aus diesem Beitrag: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=13011 kann ich aber entnehmen, dass das gerade nicht stimmt.

Hilfe! :(
Kadet
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Registriert: Montag 14. Juni 2004, 12:46

Beitrag von Kadet »

Beihilfe zur vollendeten Tat setzt einen kausalen, förderlich o.ä. Tatbeitrag voraus. Wer aber gerade kausal wird für den ist § 24 II S.2 Var. 2 ja eben nicht anwendbar.... denn dann wird die Tat ja nicht "ohne seinen früheren Tatbeitrag" begangen ?

Konsequenterweise muss man dann schon bei der Kausalität, Förderlichkeit o.ä. der Beihilfe zur vollendeten Tat aussteigen...
dann frage ich mich allerdings auch wann 24 II S.2 Var. 2 dann sinnvoll überhaupt mal geprüft werden kann :D
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