überholende Kausalität?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

überholende Kausalität?!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi, arbeite mich gerade in die Kausalität ein und habe folgendes Problem:

SV:
A und B geben dem X unabhängig voneinander je eine tödlich wirkende Dosis Gift.
Bevor das Gift wirkt, kommt C und erschießt den X.
Strafbarkeit von A?


Hier kommt doch die überholende Kausalität hinfrage, nur wie verbaue ich diese in der Lösung?
Also erst allgemeine Definition der Äquivalenztheorie und dann schreibe ich, dass es sich um einen Fall der überholenden K. handeln könnte und jetzt hänge ich im Übergang?!

Wäre für eine Antwort dankbar
Nimm2
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Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Beitrag von Nimm2 »

A wegen § 212

1. Objektiver TB
Taterfolg, Tod eines Menschen, ist eingetreten.
A müsste kausal iSd Äquivalenztheorie gehandelt haben. Allerdings kann die Handlung des A hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. A steht nicht in einem gesetzmäßigen oder tatbestandsmäßigen Verhältnis zum Schuss. Daher keine Strafbarkeit nach § 212.
A könnte sich aber wegen §§ 212, 22, 23 strafbar gemacht haben.


Im konkreten Fall ist es unerheblich, dass B auch noch Gift verabreichte.
Ansonsten wäre dies ein Problem der alternativen Kausalität. Ohne den Schuss des C wäre A für den Tod kausal (Alternative Kausalität).

Vertiefend ist noch zu sagen, dass wenn unklar wäre, welche Giftdosis früher gewirkt hat, müsste man in dubio pro reo annehmen, dass die Dosis des B kausal war. Bei der Prüfung des B müsste man annehmen, dass die Dosis des A kausal war. Man käme dann nur zu einer versuchten Tötung mangels Kausalität. Eine Mittäterschaft iSd § 25 II wäre nicht möglich, da beide unabhängig handelten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gerade hat es klick gemacht ](*,) vielen Dank..... :)
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