partiarische Rechtsverhältnisse

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

partiarische Rechtsverhältnisse

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

kann mir jemand kurz erklären, was man unter partiarischen Rechtsverhältnissen versteht?

Vielen Dank!
Tina
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Dabei verfolgen die Parteien (anders als bei der GbR) ausschließlich unterschiedliche eigene Interessen. Die Vergütung für die Leistung des einen ist erfolgsbezogen ausgestaltet. Regelmäßig besteht sie in einem Anteil am Gewinn des anderen; die Gewinnerzielung des anderen ist aber nur dessen Angelegenheit und nicht gemeinsamer Vertragszweck.

Einige wichtige Bsp: Darlehen mit Erfolgsbeteiligung, Umsatzbeteiligung bei Miet-/Pachtverhältnis oder auch ein Dienstvertrag mit Erfolgsbeteiligung.


grtz
BuggerT
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