Hallo,
weiß jemand, wie man eine StVO Norm richtig prüft? Oft wird die entsprechende Norm ja nur kurz erwähnt. Aber mich würde schon interessieren, ob es dafür auch eine Art Prüfungsschema gibt.
LG kati
StVO - Prüfungsaufbau
Moderator: Verwaltung
StVO-Normen werden meistens im Rahmen des Verschuldens bei § 823 I, II BGB bzw. §§ 7, 17 II StVG geprüft (nach meiner Erfahrung zumindest). => Es genügt, den Sachverhalt unter die in Frage kommende StVO-Norm zu subsumieren und festzustellen, dass die Verkehrsregel verletzt worden ist (oder eben nicht verletzt worden ist).
Ein spezielles Prüfungsschema ist mir bisher nicht bekannt.
Ein spezielles Prüfungsschema ist mir bisher nicht bekannt.
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Nehme an, dass es um eine Straftat geht Oder auch OWis? Soweit ich weiß, gibt es keine Besonderheiten. Bei der Straftat halt TB/RW/S, TB = die Merkmale, die im Gesetz stehen, eins nach dem anderen.
Edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass wahrscheinlich in aller erster Linie OWis gemeint sind, die man aber auch aufbaut wie immer. Das unterscheidet sich allerdings doch in mehreren Punkten von den Straftaten. Abgesehen von Lehrbüchern zum Ordnungswidrigkeitenrecht (Mitsch ist ganz gut) habe ich folgendes aus Google anzubieten: http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmi ... srecht.pdf (Verwaister Link http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/Inhalte/Pages_Dozenten/Janker/studienmaterial/verkehrsrecht.pdf automatisch entfernt)
Oder ... meinst Du die Erwähnung als Aspekt der Fahrlässigkeit/Sorgfaltspflichtverletzung? Dann ist es in etwa so, wie brain das für das im Zivilrecht gesagt hat.
Edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass wahrscheinlich in aller erster Linie OWis gemeint sind, die man aber auch aufbaut wie immer. Das unterscheidet sich allerdings doch in mehreren Punkten von den Straftaten. Abgesehen von Lehrbüchern zum Ordnungswidrigkeitenrecht (Mitsch ist ganz gut) habe ich folgendes aus Google anzubieten: http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmi ... srecht.pdf (Verwaister Link http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/Inhalte/Pages_Dozenten/Janker/studienmaterial/verkehrsrecht.pdf automatisch entfernt)
Oder ... meinst Du die Erwähnung als Aspekt der Fahrlässigkeit/Sorgfaltspflichtverletzung? Dann ist es in etwa so, wie brain das für das im Zivilrecht gesagt hat.