Hallo Mitstreiter,
ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.
Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?
Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Referendariat BaWü & ALG I
Moderator: Verwaltung