Referendariat BaWü & ALG I

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Referendariat BaWü & ALG I

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Mitstreiter,

ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.

Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?

Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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