Gefahrenabwehr oder Zivilrecht?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gefahrenabwehr oder Zivilrecht?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

wenn die Gefahr droht, dass Bäume des einen Grundstücks auf das Haus eines anderen Grundstücks fallen, ist dann dafür auch die Ordnungsbehörde zuständig oder ist das rein zivilrechtlich?
An die Ordnungsbehörde hatte ich jetzt gedacht, weil ja eine Gefahr für ein Individualrechtsgut besteht.

Viele Grüße
Tina
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Sobald sich der Zustand unter die "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" subsumieren lässt, ist der Aufgabenbereich der staatlichen Sicherheitsbehörden eröffnet - m.E. völlig unabhängig von einem zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch des Bedrohten aus 1004 BGB.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hatte das kürzlich genauso in einer Klausur in der großen ÖR Übung. Ist Gefahrenabwehr. Unmittelbare Ausführung nach § 8 HSOG - bin aus Hessen - und dann Prüfung hypoth. Grundverfügung aus § 11 HSOG [Generalklausel für gefahrenabwehrrechtliches Handeln]. Bemisst sich dann nachdem was Elandee sagt...

:)
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