hallo,
wenn die Gefahr droht, dass Bäume des einen Grundstücks auf das Haus eines anderen Grundstücks fallen, ist dann dafür auch die Ordnungsbehörde zuständig oder ist das rein zivilrechtlich?
An die Ordnungsbehörde hatte ich jetzt gedacht, weil ja eine Gefahr für ein Individualrechtsgut besteht.
Viele Grüße
Tina
Gefahrenabwehr oder Zivilrecht?
Moderator: Verwaltung
- Elandee
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Hatte das kürzlich genauso in einer Klausur in der großen ÖR Übung. Ist Gefahrenabwehr. Unmittelbare Ausführung nach § 8 HSOG - bin aus Hessen - und dann Prüfung hypoth. Grundverfügung aus § 11 HSOG [Generalklausel für gefahrenabwehrrechtliches Handeln]. Bemisst sich dann nachdem was Elandee sagt...