können Wintergärten rückgebaut werden müssen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

können Wintergärten rückgebaut werden müssen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Servus an alle,

es geht hier um einen kleinen Wettstreit unter zwei Kaufleuten.
Wir sind beide Kaufleute der Wohnungs- & Grundstückswirtschaft und haben zur Zeit einen kleinen Wettstreit am laufen über ne Baurechtliche und WEG- rechtliche sache.

Ausgagsituation ist folgende

Es geht um ein Objekt mit mehreren Einheiten (mal engenommen 5), in der nun ein Eigentümer über seinen Balkon einen Wintergarten bauen lassen hat ohne zuvor darüber mit den anderen Eigentümern zu beschließen.

Nun geht es zum einen um den Streitpunkt des WEG- Rechts,

ich der Meinung bin das ein Wintergarten zum einen an der Fassade befestigt wird und somit das Gemeinschaftseigentum betrifft, zum anderen das äußere Erscheinungsbild des Objektes verändert und zu guter letzt die Wohnfläche der Wohnung sich dadurch verändert, was wiederzum eine Änderung der Teilungserklärung zur Folge hätte.

daher bin ich der Meinung, dass für einen solchen Vorgang eine Vereinbarung (100 % Zustimmung) und kein Beschluss in der Eigentümerversammlung notwendig ist.

Hingengen meint mein Kollege, das sich der Balkon zum Sondereigentum einer Wohung gehöre und daher nur ein Mehrheitsbeschluss benötigt würde. ](*,)


der zweite Meinungsunterschied ist im Fall des Baurechts,

ich geh doch richtig in der Annahme, dass ein Bau eine Wintergartens nach der LBO bzw. BauGB zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gehört, oder? Es entsteht doch ein neuer Wohnraum.

Meinung 2 hingegen meint das es sich um das Kenntnisgabeverfahren handelt und das erst durch die Anbindung des Wintergartens an das Heizungsnetz ein Wohnraum entstehen würde.


So weit zu unserem kleinen Wettstreit und trotz Paragraphenwälzerei sind wir auf die Meinung eines Dritten angeweisen weil er mir das einfach nicht glauben will.

Nun gut vielleicht bin ich auch total auf dem falschen Dampfer, daher wären wir für eine Auflösung unseres Rätsels dankbar.

Gruß

Feinripptraeger
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